Frage an Dietrich Monstadt von Hans-Joachim G. bezüglich Umwelt
Ergänzende Frage zum Thema Umwelt
Sehr geehrter Herr Dietrich Monstadt,
in Ihrer Antwort vom 05.10.2010 zu dem o.g. Thema haben Sie sehr eindeutig die Kostenfrage nach dem Verursacherprinzip für die Einlagerung von Müll der Atomkraftwerke beantwortet. Mich interessiert zu diesem Problem, wer bezahlt den notwendigen massiven Schutz der Kastortransporte,der grundsätzlich von den AKW Betreibern verursacht wird, da diese schon vor Jahrzehnten zu Beginn der Energiegewinnung aus Atomkraft die Entsorgung der Abfallprodukte bis heute nicht eindeutig geklärt haben. Die Millionenkosten des letzten Transportes können doch nicht zu Lasten der Länder oder des Bundes und damit letztendlich zu Lasten des Bürgers gehen. Als ursprünglicher Zusammenhang mit der Betreibung und Verlängerung der AKWs wären diese Kosten vom Verursacher zu bezahlen.
Für Ihre Anwort bedanke ich mich in Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Grande
Sehr geehrter Herr Grande,
für Ihre Rückfrage zu meiner Antwort bedanke ich mich. Zugleich möchte ich Sie hiermit einladen, direkt mit mir in Kontakt zu treten. Gern können Sie sich an mein Büro in Berlin oder an die Wahlkreisbüros in Schwerin oder Hagenow wenden. Informationen hierfür finden Sie auf meiner Internetseite www.dietrich-monstadt.de.
Ihre Auffassung, dass Kosten für den polizeilichen Schutz, der während eines Castor-Transports geleistet wird, grundsätzlich und in vollem Umfang von Kernkraftwerksbetreibern zu tragen seien, teile ich nicht.
Ein Kernkraftwerksbetreiber muss in Deutschland einen Castor-Transport beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) behördlich anmelden und genehmigen lassen. Bei erfolgreicher Genehmigung, ist es Aufgabe der entsprechenden Landespolizei (Landespolizeigesetz), den reibungslosen Ablauf und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Landespolizei kann jedoch Amtshilfe bei der Bundespolizei anfordern, um Ereignisse besonderen Ausmaßes zu begleiten.
Ein Castor-Transport unterscheidet sich hier grundsätzlich nicht von einer Demonstration oder einem Fußballspiel. Wenn eine Bundes- oder Landesbehörde eine Genehmigung erteilt hat, ist diese rechtskräftig und die Durchführung ist vom Bund oder Land zu gewährleisten. Wie viele Demonstranten jedoch einen Castor-Transport zu beeinflussen versuchen, liegt nicht im Einflussbereich eines Energieunternehmens. Jedoch zu argumentieren, ihm allein sollen die Kosten in Rechnung gestellt werden, die die Sicherung aller Beteiligten und somit auch das Tun fremder Personen das Land oder den Bund gekostet hat, halte ich nicht für richtig.
Würde man Ihrer Argumentation folgen, könnte man für das Beispiel des letzten Castor-Transports nach Gorleben ebenso fordern, dass einige der Demonstranten für entstandene Kosten aufkommen sollten. Die Definition der Verursachung von Kosten für die Landes- und Bundespolizei wäre dann entscheidend und aus meiner Sicht uneindeutig.
Besonders hohe Kosten sind entstanden, da Demonstranten versucht haben, in den Schienenverkehr einzugreifen. Das so genannte „Schottern“ stellt gar eine strafbare Handlung dar. Das „Schottern“ selbst als auch der Aufruf dazu, sind grob fahrlässig und provozierten ein Unglück im Schienenverkehr, welches katastrophale Folgen hätte haben können. Angemeldete und genehmigte Castor-Transporte haben in Deutschland eine rechtsstaatliche Legitimation. Jedem Bürger steht es in der Demokratie frei, damit nicht einverstanden zu sein. Jedoch ist politische Einflussnahme darauf beschränkt, dass sie sich innerhalb der Grenzen des Gesetztes bewegen muss. Zu versuchen, einen Zug mit radioaktivem Material durch Beschädigung der Schiene aufzuhalten, ist nicht nur grob fahrlässig, sondern stellt ein Verhalten dar, das keine demokratische und rechtsstaatliche Legitimation als Form der politischen Einflussnahme in unserem Land hat.
Mir ist bekannt, dass auf der Innenministerkonferenz am 18./19.11.2010 in Hamburg einige Länder die Beteiligung der Betreiberunternehmen an den Kosten eines Castor-Transports gefordert haben.
Ich halte dies jedoch schon aus dem Grunde für bedenklich, weil damit einer Sonderregelung die Tür geöffnet würde. In Deutschland würden somit rechtliche Unterschiede aufgrund von subjektiven Sympathiewerten gemacht. Für die Sicherung einer angemeldeten Demonstration oder eines Fußballspiels wären Land und Bund in der Pflicht – nicht jedoch bei einem Transport von Gefahrengut auf der Schiene. Dies wiederum entspricht nicht meinem Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Monstadt MdB