Frage an Dietrich Monstadt von Klaus-Jürgen E. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dietrich Monstadt!
Mit der gegenwärtig beschlossenen Laufzeitverlängerung von AK-Anlagen sind Gewinne für die Betreiber von 1 Mill. Euro/Tag und Kraftwerk zu und mehr im Gespräch (1) http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Laufzeitverlaengerung-Der-Atomausstieg-ist-verschoben .
Nun stellt sich aber die Frage, wer finanziert dann den Rückbau der AK nach Laufzeitende, wer finanziert die Endlagerung, wer die Suche und Erschließung dieser Endlager und wer bezahlt die Jahrhunderte lang dauernde Unterhaltung und Bewachung der Endlager?
Der Rückbau von Lubmin und die Situation um „Asse“ geben einen guten Anhaltspunkt zur Einschätzung der dann entstehenden Kosten.
Lubmin 3 Mrd. Euro (2) ( http://www.duckhome.de/tb/archives/6850-Wer-traegt-die-Kosten-der-Atomkraft.html )
Vergleiche mit anderen Kostenschätzungen, wie: (3) http://www.welt.de/politik/deutschland/article8643705/Rueckbau-von-Atomreaktoren-kostet-Milliarden.html bestätigen o. g. Zahlen oder überschreiten sie.
Wie stehen Sie zu dem Zwischenlager Lubmin? Sollte nicht der Verursacher für die Entsorgung/Endlagerung aufkommen?
Hochgerechnet auf 17 zu entsorgende Atomkraftwerke bedeutet das mindestens 150 Mrd. Euro, die aufzubringen wären. (2)
Ist es dann nicht gerechtfertigt, die Gewinne der AK-Konzerne vollständig dafür einzusetzen?
Bei der Beantwortung meiner Fragen, halten Sie sich bitte nicht mit der Widerlegung der genannten Zahlen auf, es ist doch sicher unstrittig, dass es um sehr viel Geld geht.
Als Bundestagsabgeordneten meines Landes Mecklenburg-Vorpommern erwarte ich von Ihnen eine öffentliche Positionierung, da es sich hierbei nicht nur um Politik handelt, sondern um ein Anliegen, was jeden auch privat betrifft, einschließlich unserer und Ihrer Kinder, Enkel und noch mehrere Generationen nach uns.
Mit freundlichen Grüßen!
Klaus-Jürgen Ende
Sehr geehrter Herr Ende,
in der Bundesrepublik Deutschland sind entsprechend dem Verursacherprinzip die Erzeuger und Ablieferer radioaktiver Abfälle gesetzlich verpflichtet, die gegenwärtigen und zukünftigen Kosten für die Endlagerung (Errichtungs- und Betriebskosten einschließlich der Kosten für die spätere Stilllegung der Endlager zu tragen (§§ 21 a, 21b AtG, Endlagervorausleistungsverordnung - Endlager VlV).
Erzeuger und Ablieferer sind einerseits die Energieerzeugungsunternehmen, anderseits aber auch die öffentliche Hand. Zu letzterem zählen unter anderem alle kerntechnischen Forschungsreaktoren, aber auch die Energiewerke Nord GmbH, die nach 1990 in Bundeseigentum übergegangen ist und für die Stilllegung der KKW in Lubmin und Rheinsberg verantwortlich ist. Die Kosten, die die öffentliche Hand trägt, sind vom Steuerzahler zu finanzieren.
Verursacher der meisten Materialien, die im Zwischenlager Lubmin bis zur Zerlegung, Reinigung und Freimessung oder bis zur Abgabe an ein Bundesendlager gelagert werden, sind die Kernkraftwerke der ehemaligen DDR. Der Rechtsnachfolger dieses Unternehmens ist die EWN, somit ist sie auch verantwortlich für die bisher und zukünftig anfallenden radioaktiven Abfälle.
Bei Einlagerung von Materialien Dritter (entsprechend Genehmigung Abfalllager ZLN) wird dafür im Rahmen der Verträge zur Konditionierung auch bezahlt. Entsprechend der Genehmigung werden zurzeit nur Kernbrennstoffe KGR und KKR zwischengelagert, für diese Abfälle ist der Bund zuständig.
Vorgesehen und genehmigt ist die Einlagerung und Aufbewahrung von weiteren neun CASTORen mit kernbrennstoffhaltigen Abfällen aus dem Bereich der öffentlichen Hand.
Für die Einlagerung und Aufbewahrung dieser CASTORen gibt es entsprechende Verträge mit dem Verursacher (hier die WAK), die die Bezahlung regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Monstadt