Frage an Dietrich Herrmann von von Zahn H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr Herrmann,
bekannt ist, dass Großunternehmen in Deutschland mittels der ATZ sich von AN gerne trennen. Der Staat hat dieses ermöglicht, gleichzeitig festgelegt, dass die Rente alsdann gekürzt wird. Um es Ihnen einfach zu machen, gehe ich mit 60 nunmehr in Rente, beträgt die Kürzung ca. 18% von der Rente mit 60. Es sind aber im Vergleich zu der Rente mit 60 aber kanpp 25% Kürzung, da die Beiträge nur bis 60 auch einbezahlt wurden. Dieses ist so auch in Ordnung.
Richtig wäre es dann, wenn ein Rentner mit 60 auch die gleichen Grundrechte die des Rentners mit 65 hätte, da er diese mit der Kürzung seiner Rente um ca. 25% "erworben" hat.
Leider ist es nicht so. Mit 65 darf ich verdienen soviel ich will, mit 60 auch, aber bei Rentner 60 wird die Rente entsprechend des Zuverdienstes gekürzt.
Frage: Werden Sie sich, als was auch immer, im nächsten Bundestag dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit so geändert wird, dass der mit 60 dann auch Rentenunschädlich dazu verdienen kann? Wenn nicht, stelle ich fest, dass Sie sich wohl lieber für die Schwarzarbeit einsetzen!
Ich bitte um Antwort!
Mit freundlichem Gruß
v. Zahn
Sehr geehrter Herr von Zahn,
zu Ihrer Frage:
Bei den arbeitsmarktpolitisch begründeten Frühverrentungen der letzten Jahre (und Jahrzehnte) sind zu wenig die Konsequenzen auf die Rentenkosten bedacht worden: Wieso soll ein Frühverrenteter für die Allgemeinheit billiger sein als ein Arbeitsloser? Ich gebe Ihnen Recht, dass es gerade für größere Unternehmen (zu) bequem war, ihre Belegschaft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf Kosten der Allgemeinheit zu verkleinern.
Bündnis 90/Die Grünen gehen zu Recht davon aus, dass ältere und alte Menschen je nach ihrer Erwerbsbiographie, ihrem Gesundheitszustand und anderen persönlichen Faktoren unterschiedliche Vorstellungen haben über den "richtigen" Eintritt ins Rentenalter, ebenso ob der Eintritt in den Ruhestand eher plötzlich oder gleitend (echte Altersteilzeit) ablaufen soll, ob und inwieweit bezahlte Nebentätigkeiten ausgeübt werden sollen usw. Wir sind daher prinzipiell für einen flexiblen Renteneintritt. Gleichwohl wird ein früherer Eintritt in die Rente mit Rücksicht auf die begrenzten Sozialkassen prinzipiell nicht ohne Abschläge möglich sein. Für Erwerbsgeminderte (aus gesundheitlichen Gründen/Behinderung) sollte mit 63 dann eine abschlagsfreie Rente möglich sein.
Ihr Fall, so wie Sie ihn beschrieben haben, - ich bekenne, ich bin kein ausgewiesener Rentenexperte - scheint mir eine Folge der Gesetzgebung zu sein, die gerade den Missbrauch des Instruments "Altersteilzeit" durch Unternehmen bekämpfen will. Beabsichtigt war sicherlich, dass voll erwerbsfähige Menschen, die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen mit Unterstützung der Sozialkassen frühverrentet werden, nicht zusätzlich Einkünfte haben, die dann den Sozialkassen wiederum fehlen. Andernfalls wäre es wohl möglich, dass ein Unternehmen seine älteren Mitarbeiter in die von den Sozialkassen subventionierte Frühverrentung schickt (sich dadurch die Lohnzusatzkosten spart), die ehemaligen Mitarbeiter eine Rente mit Abschlag haben, diese dann aber voll hinzuverdienen könnten, möglicherweise über ein Subunternehmen sogar für die alte Firma. Meine Position dazu: Zuverdienstmöglichkeiten ja, aber unter mindestens teilweise Berücksichtigung der Leistungen der Sozialkassen. Die exakte Höhe von Freibeträgen, Staffelungen und möglichen Obergrenzen müsste man im Einzelnen auch mit den Fachleuten durchrechnen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Dietrich Herrmann