Frage an Dietrich Birk von Peter P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Birk,
über einen Bericht der "Südwest Presse" vom 15.11.2012 mit dem Titel "CDU kritisiert Absenkung des Wahlalters" [1] habe ich erfahren, daß Sie sich gegen die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aussprechen.
Zwar sei es aus Ihrer Sicht wichtig, "junge Menschen an Politik teilhaben zu lassen", doch dies mit einem Kommualwahlrecht ab 16 erreichen zu wollen, bezeichnen Sie als "den falschen Weg". Sie stellen die These auf, daß eine Koppelung des Wahlalters an die Volljährigkeit "logisch und geboten" sei und daß diejenigen, die die vollen Rechte bekommen sollen, auch die vollen Pflichten wahrnehmen müssten. Ferner sprechen Sie davon, daß "empirische Untersuchungen zeigten, daß die Einführung des Wahlrechts ab 16 nicht zu einem höheren politischen Interesse der Altersgruppe führe".
Ich versage bisweilen darin, Ihre Haltung zu diesem Thema nachzuvollziehen und habe daher einige Fragen, um deren Beantwortung ich bitte.
1.) Auf welche "empirischen Untersuchungen" beziehen Sie sich? Bitte benennen Sie die entsprechenden Studien auf daß die interessierte Öffentlichkeit sich selbst ein Bild ihrer Aussagekraft machen kann.
2.) Welche Pflichten sind es, die bei einer Absenkung des Kommunalwahlalters auf 16 Jahre von den zu diesem Zeitpunkt noch nicht Volljährigen ausgeübt werden könnten und welche konkreten Probleme stehen aus Ihrer Sicht in Folge der Absenkung des Wahlalters entgegen?
3.) Wie stehen Sie zu der von meiner Seite geäußerten Kritik, daß die CDU in NRW, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und nun auch in Baden-Württemberg hauptsächlich deshalb gegen das Wahlrecht mit 16 Jahren ist, weil sie einen neuerlichen machtpolitischen Aderlaß zu befürchten hätte?
Mit vorzüglichen Grüßen aus NRW
Peter Piksa
Offenlegung: Ich betreibe aus politischem Interesse das CDU-kritische Blog CDUWatch.de und kündige hiermit an, dieses Thema inklusive Ihrer Antwort zum Gegenstand eines Artikels zu machen.
[1] bit.ly/U176ln