Frage an Dietrich Birk von Siegfried Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Dietrich Birk,
ich bin 1948 geb. und habe 1962 meine Lehre begonnen und 1965 abgeschlossen.
Habe imganzen 46 Jahre gearbeitet und wurde dann mit fast 61 arbeitslos.
Bekomme noch bis zum 30.11.2010 Arbeitslosengeld I und muss dann Harz 4 beantragen.
Weil mein Antrag auf Rente zum 1.12.2010 abgelehnt wurde. Voschlag neuer Antrag zum 01.04.2011 zu stellen.
Die zweite ungerechtigkeit ist die meine Krankenkassenzeiten wurden halbiert und in der zweiten hälfte meiner krankenkassenzeiten war ich 5 Jahre selbstständig habe aber immer meine Renten sowie krankenkassenbeiträge ( Privat ) bezahlt.
Jetzt habe ich gehört die 5 Jahre in der Privaten Krankenkasse werden bei Beitzragslaufzeiten abgezogen und somit reichen meine Beitragszeiten nicht aus das ich gesetzlich Krankenversichrt werde sonder es kam der hinwiess ich müsse mich privat kranken versichern lassen.
Geht man so mit jemandem um der 46 Jahre gearbeitet und seine Steurn bezahlt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Zimatt