Frage an Dietmar Nietan von Andreas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
ich habe mehrere Fragen:
Zur Frauenquote, warum werden die Folgen bekämpft und nicht die Ursachen?
Ich kann es verstehen, dass man die Betriebe und Bereiche, in denen einfach nur der Wunsch nach einer puren Männergesellschaft existiert, damit aufbrechen will.
Wieso wird dann nicht eine Gleichheitsquote festgelegt? Also in Aufsichtsräten darf der Anteil eines Geschlechtes nicht unter 30% liegen, das würde für Männer und Frauen gelten und würde im Gesetzbuch nicht für eine Trennung sorgen, welche leider des öfteren vorkommt, trotz Gleichheit der Menschen und Ähnlichem.
Ich selbst bin absolut dafür, dass beide Geschlechter die gleichen Chancen und Rechte haben sollten, nur habe ich das Gefühl, dass man da nicht zur Gleichheit kommt, sondern zur Bevorteilung. Daher sehe ich es als notwendig an, dass alle bisherigen Gesetze erstmal überarbeitet werden müssen, damit die Gleichstellung auch im Gesetz steht. Worauf ich hinausmöchte ist einfach, es sollte das Ziel sein mit den Gesetzen für die Gleichheit zu sorgen und nicht sonderregeln für ein Geschlecht zu schaffen, welches das andere nicht hat.
Spricht daher etwas dagegen, wenn man diese Quoten einfach für beide Geschlechter festlegt?
Zu der Adoptionsmöglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare:
Ich habe Angst vor dem Mobbing der adoptierten Kinder.
Welche Schutzmechanismen sind in Planung um den Eltern und Kindern zu helfen?
Als letztes habe ich eine Frage zu einem etwas älteren Thema, warum dürfen Versicherungen nicht mehr nach Geschlecht trennen? Es gibt ja biologische Unterschiede und verschiedene Lebenserwartungen.
Ich danke Ihnen im Voraus.
Viele Grüße
Andreas Rudolf
Sehr geehrter Herr Rudolf,
haben sie Dank für ihre Fragen vom 3.9.2013.
Zur Frauenquote möchte ich ihnen so antworten:
Da die Ursachen des Frauenmangels in Spitzenpositionen der Wirtschaft sehr vielfältig sind, finde ich es richtig, dass wir zunächst versuchen die Folgen einzudämmen. Es ist eine Tatsache, dass es in Spitzenpositionen der Wirtschaft zu wenig weibliche Führungskräfte gibt. Das Managerinnenbarometer 2013 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) schreibt, dass es nur 13 Prozent weibliche Aufsichtsräte in den 200 größten Unternehmen gibt. Bisherige Selbstverpflichtungen wie etwa die Vereinbarung zur "Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft" der Bundesregierung und des BDA vom Juli 2001 haben keine wirklichen Veränderungen erbracht. Nur mit gesetzlichen Vorgaben lässt sich offenbar etwas ändern. Vor allem da in diesem Jahr allein in den DAX-30-Unternehmen ca. 80 Aufsichtsratsmitglieder neu bestellt werden.
Für den 18.4.2013 lagen dem Bundestag drei Gesetzentwürfe zur Abstimmung vor:
- Der Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion "Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen" schlug die weitestgehende Regelung vor. So sollen ab 2013 bei Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen Mindestquoten von 30 Prozent gelten, ab 2015 40 Prozent.
- Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur "Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien" wurde von SPD-regierten Bundesländern Hamburg und Brandenburg eingebracht und hat im Bundesrate eine Mehrheit auch mithilfe der CDU-geführten Großen Koalition aus Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Danach sollen bis 2023 die Frauenanteile in Aufsichtsräten 40 Prozent erreichen. Dieses Ziel ist unterstützenswert.
- Der gemeinsame Entwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur "Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien" ist ein erster Schritt zu mehr Gleichstellung in der Wirtschaft. Für die völlige Verwirklichung bleiben wir bei unserem eigenen Entwurf.
Für die Befürworterinnen der Frauenquote bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlug am 4.4.13 die Stunde der Wahrheit: Beweisen sie Rückgrat oder handeln gegen ihre Überzeugung. Und siehe da: Gegen unseren Antrag stimmten 320 Abgeordnete und dafür 277. Und das, obwohl selbst Frau von der Leyen ihre Zustimmung signalisiert hatte. Um wenigstens ihr Gesicht zu wahren, musste sie die Kanzlerin in Stellung bringen. Die ihrerseits einen taktischen Rückzug antrat. Auf ihre Anregung beschloss die CDU-Parteispitze eine Frauenquote ab 2020 ins Wahlprogramm zu schreiben. Zurecht nannte unser Fraktionschef Franz Walter Steinmeier dieses Manöver "Volksverdummung".
Schutz vor Mobbing der von gleichgeschlechtlichen Eltern adoptierten Kinder
In der Begründung des von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vorgelegten "Gesetzentwurf zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts" auf Drs. 17/1429 vom 21.4.2010 wird eine Studie erwähnt, die sich mit dem von ihnen angefragten Problem befasst. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) hat das Bayrische Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg "Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften" untersucht. Darin heißt es: "Entscheidend für die Entwicklung der Kinder ist nicht die Struktur der Familie, sondern die Qualität der innerfamiliären Beziehungen". Ferner kommen die Forscher zu dem Schluss, dass die gemeinschaftliche Adoption für das Kindeswohl eher vorteilhaft als nachteilig. Ein wirksames Mittel gegen Diskriminierung sind außerdem die sachkundigen Entscheidungen der Familiengerichte, denen die jeweilige Einzelfallbeurteilung im Interesse des Kindeswohls überlassen ist.
Eine weitere Barriere gegen Mobbing des Kindes bildet der bindende Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, der einstimmig entschieden hat, dass sich eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe "in der auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner" nicht unterscheiden. "Beide sind auf Dauer angelegt und begründen eine gegenseitige Einstandspflicht". In dieser sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft wächst das adoptierte Kind auf.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Nietan, MdB