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Antwort von Dietmar Bartsch
DIE LINKE
• 26.06.2012

(...) Auch DIE LINKE hatte die ursprüngliche Gesetzesfassung u.a. deshalb kritisiert, weil damit Rechte des Parlaments in Haushaltsfragen - das „Königsrecht“ - des Bundestages verletzt worden wären. Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des ersten Gesetzes der Bundesregierung hinsichtlich der Kompetenzen und der Zusammensetzung des Sondergremiums für verfassungswidrig erklärt und Neuregelungen gefordert. (...)

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