Frage an Dietmar Bartsch von Regina H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,
da es in Mecklenburg-Vorpommern in unserem Landkreis keine Abgeordneten gibt, die in diesem Forum gelistet sind, stelle ich meine Fragen an Sie:
1.)
Gibt es bei den JOBCENTERN eine interne Verordnung, dass Vorgänge - selbst wenn sie noch im Widerspruch sind - ab sofort vom Hauptzollamt Stralsund vollstreckt werden dürfen?
(Das ist eine aktull existenzbedrohende Situation für mich.)
2.)
Welche konkrete Position hat die Linke zur Grundsicherung?
Das bedingungslose Grundeinkommen ist finanzierbar. Was steht dagegen?
Sehr geehrte Frau Hartmann,
vielen Dank für Ihre Fragen. Die zeitliche Verzögerung meiner Antwort bitte ich zu entschuldigen, sie erklärt sich vor allem damit, dass ich zu Ihrer ersten Frage in Mecklenburg-Vorpommern recherchieren musste.
Nach Auskunft des Geschäftsführers des Jobcenters Stralsund ist ihm eine wie von Ihnen beschriebene Verordnung nicht bekannt.
Nach seiner Aussage versucht man seitens des Jobcenters, Vollstreckungen zu vermeiden.
Wenn Sie in Widerspruch gegangen sind, also ein Widerspruchsverfahren anhängig ist, dann sollten Sie die Vollstreckungsbeamten darüber in Kenntnis setzen. Eine Rückversicherung beim Jobcenter durch die Beamten müsste in dem Fall genügen, den Vollzug auszusetzen.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Das „Bedingungslose Grundeinkommen“ wird in der LINKEN kontrovers diskutiert.
Katja Kipping (siehe auch http://www.linksfraktion.de/abgeordnete/katja-kipping/profil ), die stellv. Parteivorsitzende der LINKEN, ist eine prominente Verfechterin eines bedingungslosen Grundeinkommens. Es gibt in unserer Partei eine Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen (siehe auch http://www.die-linke.de/partei/zusammenschluesse/baggrundeinkommen ), die sich sehr in dieser und um diese Diskussion engagiert.
Die Debatte um dieses Thema ist eine der spannendsten Diskussionen meiner Partei. Ich wünsche mir eine lebhafte und produktive Auseinandersetzung, die zu überzeugenden mehrheitsfähigen Antworten führt.
Nach unserer Auffassung haben alle Menschen, in jedem Lebensabschnitt das Recht auf ein Leben in Würde, frei von Armut und Existenzangst. Dafür müssen die gesellschaftlichen Bedingungen erstritten werden.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch