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Dietmar Bartsch
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Frage von Werner F. •

Was halten Sie von der Einfuehrung eines neuen Versichertenstatus “pflichtversichert_A” fuer obligatorisch in der GKV weiterversicherte Menschen, deren Pflichtversicherung endete?

Sehr geehrter Herr Bartsch, in einer Antwort auf eine andere Frage schrieben Sie, dass die Linke seit den 2000er Jahren versucht, die Mindestbemessungsgrundlage fuer freiwillig Versicherte, die nicht selbststaendig sind, zu senken.
Das ist hoechstwahrscheinlich unmoeglich, da man (anscheinend die Mehrheit) der Meinung ist, dass freiwillig Versicherte nicht Teil der Solidargemeinschaft seien und deshalb schlechter behandelt werden koennten.
Loesung: Einfuehrung eines neuen Versichertenstatus “pflichtversichert_A” (=pflichtversichert als Alleinbeitragszahler), denn das ist das, was diese Menschen wirklich sind. Sie werden zwangsweise weiterverversichert und haben da auch nicht wirklich eine Wahl.
Wie das technisch machbar waere, habe ich in einer Petition beschrieben.
https://chng.it/tVHmZkM5
Der Gleichbehandlung unter Pflichtversicherten geschuldet, sollte es fuer diese Menschen einen Festbeitrag in Hoehe des Gesamtbeitrags (AN & AG) des ersten Midijobbers geben fuer KV plus PV.

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Sehr geehrter F.

es ist eine komplizierte Materie, aber vielleicht sind wir nicht so weit voneinander entfernt:
Zum status quo: Ein/e Pflichtversicherte/r unterscheidet sich von einem/r Freiwillig Versicherten/m dadurch, dass man statt einer freiwilligen Versicherung in der GKV grundsätzlich auch eine Absicherung in der PKV wählen kann. Das gilt grundsätzlich auch für die von Ihnen genannten Personengruppen. Das bedeutet, dass Freiwillig Versicherte die Konditionen in der GKV und der PKV vergleichen können. In der PKV wird der Tarif nach dem individuellen Risiko bemessen und dürfte in den meisten Fällen über dem liegen, was in der Freiwilligen Versicherung der GKV verlangt wird - trotz Mindestbemessung. An diesem Punkt setzt auch die Begründung der Mindestbemessungs-Befürworter/innen an: Wenn die GKV (mit ihren grundsätzlich nach Einkommen und nicht nach Risiko zu bemessenden Beiträgen) schon in Konkurrenz zur PKV steht, dann könne sie nicht beliebig günstig sein, sondern es brauche einen Mindestbeitrag. Ansonsten kämen alle mit geringem Einkommen in die GKV und die mit hohem in die PKV. Die GKV hätte dann mit dieser Personengruppe kaum Einnahmen, aber vermutlich hohe Ausgaben, während die PKV sich auf „attraktive“ Kund/innen konzentrieren könne.

Ich halte von dieser Argumentation nicht viel. Die grundlegende Analyse ist zwar nicht falsch, aber auch durch die Mindestbemessung wird nicht verhindert, dass geringe Einkommen zur GKV, hohe Einkommen zur PKV tendieren. Vor allem aber darf man Menschen nicht dafür bestrafen, dass wir dieses zweigliedrige Versicherungssystem haben, sie quasi dafür büßen sollen, dass sie theoretisch die Wahl zwischen GKV und PKV haben.

Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung wäre möglicherweise ein Weg, diese Härte für davon betroffene Personengruppen zu beenden. Ich schreibe "möglicherweise", weil mir nicht ganz ersichtlich ist, ob und wie mit Ihrem Vorschlag genau die richtige Personengruppe erfasst werden kann und ob es dann nicht wieder andere Ungerechtigkeiten gäbe. Wäre Ihre Petition eine offizielle Petition im Bundestag, dann würde ich die Kolleg/innen meiner Fraktion im Petitionsausschuss bitten, dieser Petition ein hohes Votum zukommen zu lassen, denn sie adressiert ein reales Problem vieler Geringverdienender. Es gibt aber auch andere Wege, um das Problem zu lösen. Wir schlagen als sauberste Lösung die Abschaffung der Privaten Krankenvollversicherung vor, denn dann gäbe es keine Freiwillige Versicherung mehr und alle würden gleichbehandelt, nicht nur die Gruppen, die von Ihnen genannt werden. Außerdem fordern wir - wie ich Ihnen bereits geschrieben habe - auch eine Absenkung der Mindestbemessung, was die zu zahlenden Beiträge mehr als halbieren würde. Sie haben Recht, Mehrheiten sind hier schwer zu erzielen, immerhin gab es aber einen Erfolg bei den geringverdienenden Selbstständigen. Aber auch für Ihren Vorschlag wäre dies nicht minder schwierig, wie es leider oft für progressive Vorschläge der Fall ist.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch
 

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