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Dietmar Bartsch
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Frage von Hans-Ulrich K. •

Setzen Sie sich für die Zusammenführung von Geschwistern geflüchteter Familien in Deutschland ein?

Sehr geehrter Herr Bartsch,

ich bin durch die Kampagne #GeschwisterGehörenZusammen darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind.

Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird? 

Hierüber würde ich mich sehr freuen. 

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

ja, das werde ich. Bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten muss es ein Recht auf Nachzug der Geschwisterkinder geben.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch

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