Frage an Dietmar Bartsch von Gerhard B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,
ich wende mich an sie mit der Frage, warum der Artikel 146 des Grundgesetzes, der eine gemeinsame Verfassung des vereinten Deutschland vorsieht, bis auf den heutigen Tag, nach über 18 Jahren der Wiedervereinigung, noch nicht umgesetzt worden ist.
Inwieweit sind Sie bestrebt, auf die Umsetzung dieses Artikels hinzuwirken und was unternehmen Sie konkret um für eine gemeinsame Verfassung einzutreten?
Sehr geehrter Herr Bandorf,
vielen Dank für Ihre Frage zu Artikel 146 GG.
Ich persönlich bedauere, dass es nach dem Beitritt der DDR zur BRD nicht zu einer neuen Verfassung gekommen ist. Die damalige PDS/LL hatte einen eigenen Gesetzesentwurf für eine Verfassung vorgelegt (BT-Drucksache 12/6570), fand damit aber keine parlamentarischen Mehrheiten.
Alle anderen Parteien im Parlament haben sich mit dem Grundgesetz als Verfassungsgrundlage abgefunden. Wie das nach der Bundestagswahl 2009 aussieht, ist meines Erachtens klar. Meine Fraktion legt mit Blick auf das Grundgesetz derzeit den Schwerpunkt auf die Verankerung der sozialen Grundrechte im Grundgesetz.
Gern nehme ich ihre Anfrage auf werde anregen, im Zuge der bevorstehenden Debatte zum 60. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes im nächsten Jahr aufmerksam zu verfolgen, ob sich neue Ansatzpunkte für eine erfolgversprechende Verfassungsdebatte ergeben.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch