Frage an Dietmar Bartsch von Daniel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten tag erstmal,
Meine Frage ist vielleicht nicht so verständlich bzw es sind mehrere Fragen.
Im fernsehen habe ich gesehen wie im Bundestag über etwas abgestimmt wurde, aufgefallen ist mir wie leer die Ränge dort waren, herrscht bei Abstimmungen keine Anwesenheitspflicht der gewählten Abgeordneten?
Und allmählich kommt es einem so vor als ob in Berlin am bürger vorbeiregiert wird, das neue gesetzt der zeitarbeiter zum beispiel das mit der Lohn Anpassung gut und schön aber das man nach 18 Monaten eingestellt werden muss wird vielen zeitarbeitern den Job kosten und die Häufigkeit des einsatz wechsels wird enorm zu nehmen, was zu einer mehrbelastung der zeitarbeiter führen wird. Meine Frage dazu wer hat sich dies ausgedacht? Das ganze wird über kurz oder lang zu einer Verschlechterung der zeitarbeit führen, das einzige was man als zeiti möchte ist gerecht bezahlt zu werden.
Langsam müsste es mal was für den Bürger geben der nun mal von seinem Steuergeld auch das Gehalt der Abgeordneten in allen regierungs Ämtern zahlt. Ich rede hier nicht von 3 Euro mehr kindergeld oder 5 euro alg2 mehr. Laut Finanzminister geht es Deutschland so gut wie lange nicht mehr warum den Arbeitnehmern dies nicht auch zeigen bzw spüren lassen?
Entschuldigen sie das durcheinander.
Sehr geehrter Herr Sülflow,
ich kann nachvollziehen, dass Bürgerinnen und Bürger, die Plenardebatten im TV oder als Gäste auf der Besuchertribüne erleben, mitunter nicht nachvollziehen können‚ weshalb so wenige Abgeordnete anwesend sind.
Die manchmal geringe Anzahl von Abgeordneten bei Abstimmungen ist auch der Tatsache geschuldet, dass zahlreiche Abgeordnete zeitgleich zu Beratungen im Plenum anderen Pflichten nachgehen und andere Termine in Ausschüssen, Parlamentariergruppen etc. haben. Die kritisierte Abwesenheit von Abgeordneten bedeutet nicht, dass die Mitwirkung der Abgeordneten an den zur Schlussabstimmung ins Plenum eingebrachten parlamentarischen Vorlagen (Gesetze u.a.) zu gering ist. Die wesentliche Mitwirkung der Abgeordneten findet in den Ausschüssen den Bundestages statt, in denen parlamentarische Vorlagen beraten und im Kern vorentschieden werden. Für die erfolgreiche Abstimmung im Plenum ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Für das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der einzelnen Fraktionen wird dabei die Vermutung zugrunde gelegt, dass die abstimmenden Abgeordneten im Namen ihrer Fraktionen gestimmt haben. Für eine gültige Abstimmung ist daher keine Mindestanzahl von Abgeordneten vorgeschrieben, die an dieser Abstimmung teilnehmen müssen.
Eine Fraktion oder fünf Prozent der anwesenden Abgeordneten können, wenn sie z.B. der Auffassung sind, eine zahlenmäßig größere Anzahl anwesender Abgeordneter würde ein anderes Abstimmungsergebnis herbeiführen, gemäß Geschäftsordnung vor Beginn der Abstimmung beantragen, die Beschlussfähigkeit feststellen zu lassen. Dies kann dazu führen, dass der Präsident des Bundestages den Zeitpunkt für die Wiederholung der erfolglosen Abstimmung oder Wahl festlegt. Bei politisch bedeutsamen Abstimmungen, die zwischen den Fraktionen umstritten sind, wird meist von einzelnen oder mehreren Fraktionen namentliche Abstimmung beantragt. Auch hier gilt: die Abstimmung ist gültig, wenn die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt wurde. Weil die Fraktionen bei solchen Abstimmungen besonderen Wert auf die Wahrnehmung der politischen Unterschiede im Abstimmungsverhalten legen und weil das Fehlen (auch das begründete) bei namentlichen Abstimmungen mit Kürzungen der Abgeordnetendiät verbunden ist, nehmen daran in der Regel mehr Abgeordnete teil.
Für ausgewählte Abstimmungen schreibt § 48 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundestages eine bestimmte Mehrheit vor. So ist die Mehrheit der gewählten Mitglieder zum Beispiel bei der Wahl des Bundeskanzlers, bei einem Misstrauensvotum oder bei der Vertrauensfrage erforderlich.
Ihre Kritik zum Gesetz über die Zeitarbeit und die Leiharbeit
Das mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD am 21. Oktober beschlossene Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen kritisiert DIE LINKE entschieden. Wenn z.B. „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nach diesem Gesetz erst für Leiharbeiter ab dem 9. Monat im Betrieb gelten soll, zugleich aber nur 25 Prozent aller Leiharbeiter 9 Monate oder länger im gleichen Betrieb beschäftigt sind, so ist das von der Regierung verabschiedete Gesetz nichts anderes als Etikettenschwindel. Unsere Forderungen lauten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag. Kein Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten darf länger als drei Monate dauern. Zudem brauchen Betriebsräte in dieser Frage ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
Ihre Forderung nach einer anderen Politik, bei der mehr Menschen etwas davon haben, dass Deutschland so ein reiches Land ist, in dem die Steuern zumindest gegenwärtig, reichlich sprudeln, steht im Zentrum der Politik der LINKEN. Jahrzehntelang war es völlig normal, dass der Satz galt: Unseren Kindern soll und wird es einmal besser gehen. Jetzt haben wir eine andere Situation. Der soziale Zusammenhalt in unserem Land ist gefährdet. Viele Menschen sind enttäuscht, verärgert und haben das Gefühl, es ändert sich nichts. Die Große Koalition hat Mehltau über das Land gelegt. Deutschland wird nicht von Zuversicht, sondern von Angst regiert.
Sie haben Recht, wir brauchen in der zentralen Industriemacht Europas einen Politikwechsel, damit das Land nicht weiter gespalten wird. DIE LINKE will diesen Politikwechsel auch in Regierungsverantwortung gestalten. Wenn es die Wiederherstellung des Sozialstaats gibt, wenn es eine friedliche Außenpolitik gibt und wenn jedes Kind die gleichen Möglichkeiten zur Entwicklung hat, dann sind wir dazu bereit.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch