Frage an Dietmar Bartsch von Markus E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,
wissen Sie eventuell weshalb man im SBG die Sanktionen auf 3 Monate festgelegt hat
und weshalb man die " einjahres Regel " bei den Sanktionen verankert hat ?
Hat man sich da etwa am Strafgesetzbuch in Richtung Vorstrafen orientiert ?
Auf welcher Grundlage wurden die Sanktionsprozentzahlen ausgerechnet ?
Es ist nachvollziehbar das Hartz 4 Empfänger sanktioniert werden sollen wenn sie bestimmte Regeln nicht einhalten. Aber das nur wenn die Sanktionen nicht völlig übertrieben sind. Das man z.B. um 10 Prozent für 3 Monate gekürzt wird,, wenn man einen persönlichen Termin aus welchem Grund auch immer nicht wahrnimmt,, ist meiner Meinung viel zu hoch angesetzt. Woher kann der Gesetzgeber z.B. wissen, daß der Arbeitgeber jemanden aus einem nicht selbstverschuldeten Grund nach 4 Wochen wieder entlassen könnte ? Auch an diesem Beispiel sind die 3 Monate viel zu überzogen.
Ich habe es erst wieder vor wenigen Tagen erlebt wie man seitens des Jobcenters zu Stellen regelrecht gezwungen wird, obwohl man diese auf freiwilliger Basis nicht antreten würde. Die Jobcenter Mitarbeiter lassen es einem deutlich spüren wer hier das sagen hat. Ich habe mal etwas von " Vermittlung auf Augenhöhe gelesen " . Noch ist das ein Wunschtraum. Hartz 4 soll fordern und fördern. Von fördern ist meiner Erfahrung nach nicht zu reden.
Ich hoffe sehr das Sie und Ihre Partei 2013 endlich etwas im Hartz 4 System verändern können. Selbst wenn nur das Sanktionssystem erheblich zugunsten der Betroffenen verbessert wird, wäre schon einiges erreicht. Dann würde sich auch automatisch in der Zeitarbeitsbranche etwas positiv verändern, weil die dann einfach weniger freiwilliges Person zu Verfügung haben.
Mit freundlichen Grüßen
M. Einzinger
Sehr geehrter Herr Einzinger,
was den ersten Fragenkomplex Ihrer Mail betrifft, so findet sich auch in der Gesetzesbegründung keine Antwort darauf, weshalb die Dauer der Sanktionen so festgeschrieben wurden.
Die Antwort darauf müsste Ihnen gegebenenfalls das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geben.
DIE LINKE lehnt Sanktionen gegen Hartz-IV- Betroffene grundsätzlich ab und fordert deren Abschaffung.
Derartige Sanktionen sind nach unserer Auffassung verfassungsrechtlich fragwürdig.
Das Grundgesetz spricht von der Menschenwürde als oberster Verpflichtung der Politik in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt und deutlich gemacht, dass zur Menschenwürde (gestützt und in Kombination mit dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 GG) auch die staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums gehört. Dies wurde ausführlich in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar 2010 entwickelt. Wenn nach dem Grundgesetz das Existenzminimum sichergestellt werden muss, dann darf es nicht unter Vorbehalt gestellt werden.
Zugleich muss sichergestellt sein, dass das Existenzminimum seinerseits verfassungskonform ermittelt wurde. DIE LINKE bezweifelt dies für die aktuelle Regelsatzermittlung ( vgl. hierzu: http://www.linksfraktion.de/themen/hartz-4-bedeutet-weiter-armut-per-gesetz )
Die Politik der Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene zeugt von einem Menschenbild, das den Bürger zum Untertanen macht und ihn ggf. mit Sanktionen zu „korrektem Verhalten“ zwingt.
Prof. Lessenich bezeichnete in seiner Stellungnahme zur Anhörung des o.g. Antrages dieses Menschenbild als „vordemokratische Tradition des Armenhauses“.
Auf nachfolgenden Webseite können Sie die Anhörung ansehen, anhören oder nachlesen. ( http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/2011/67_Sitzung/index.html )
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch