Frage an Dietmar Bartsch von LARS W. bezüglich Familie
Hallo,
Habe da eine einfache frage
Wie stehen sie zu den dem familiengestz das die väter ihre rechte fürs kind erst einklagen müssen und ich denke das mein namen vieleicht noch kennen könnten und wo bleibt da die gleich berechtigung das grundsätzlich die mütter sagen wo es lang geht
Mit Freundlichen Grüssen aus Braunschweig
Sehr geehrter Herr Wall,
vielen Dank für Ihre Frage. Die verzögerte Beantwortung wegen der Feiertage zum Jahreswechsel bitte ich zu entschuldigen.
Der überwiegende Teil der unverheirateten Väter nimmt tagtäglich Sorgeverantwortung war. Daher sollte das gemeinsame Sorgerecht der unverheirateten Eltern die Regel und nicht die Ausnahme sein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt dieser Tatsache nicht Rechnung. Noch immer wird von den Vätern erwartet, dass sie erst selbst aktiv werden und das Sorgerecht beantragen müssen. Diese Regelung wird damit begründet, dass es auch Väter gibt, die ihr Sorgerecht nicht wahrnehmen, schlimmstenfalls gar missbrauchen oder gewalttätig gegenüber Mutter und Kind werden. Letzteres ist in der Tat leider ein Problem in unserer Gesellschaft. Dieses Problem ist jedoch nicht abhängig vom Trauschein oder dem gemeinsamen Sorgerecht. In Fällen wie diesen muss schnell zum Wohle des Kindes und der Mutter über ein Sorgerechtsentzug entschieden werden.
Die LINKE im Bundestag setzt sich für eine Modernisierung des Familienrechts ein und hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 einen Antrag (BT-Drucksache 17/9402) in den Bundestag eingebracht, der auf eine Gleichberechtigung der Eltern nichtverheirateter Kinder drängt. Danach soll von Geburt an automatisch das gemeinsame Sorgerecht bestehen.
Da es aber leider immer wieder Väter gibt, die ihr Sorgerecht nicht wahrnehmen, hat unser Modell eine Ausstiegsoption vorgesehen, von dem die Mutter unmittelbar nach der Geburt Gebrauch machen kann, wenn sie durch das gemeinsame Sorgerecht das Kindeswohl gefährdet sieht. In diesem Fall würde umgehend ein Mediationsverfahren eintreten und im Falle eines Scheitern das Familiengericht angerufen. Mit diesem Verfahren wäre bereits kurz nach der Geburt Rechtssicherheit gegeben und sichergestellt, dass von da an das Kindeswohl im Vordergrund steht und nicht der Kampf der Eltern gegeneinander um das Sorgerecht.
Leider hat unser Vorschlag zur Neuregelung des Sorgerechtes keine Chance, eine parlamentarische Mehrheit zu finden. Der sich derzeitig im parlamentarischen Beratungsverfahren befindliche Entwurf der Bundesregierung wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unseres Erachtens nicht gerecht.
Wir bedauern, dass die Bundesregierung wider besseres Wissen einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der uneheliche Väter benachteiligt und Rechtsunsicherheit zur Folge hat. Vor diesem Hintergrund gerät leider in Vergessenheit, worum es eigentlich geht: das Recht der Kinder auf beide Eltern und der Blick auf das Kindeswohl.
Freundliche Grüße
Dietmar Bartsch