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Dietlind Tiemann
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Dietlind Tiemann von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Tiemann,

in Ihrer Funktion als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamneten in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden.
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?

Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Hedwig Huber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Arzneimittelbestandeilen.

Weder die Bundesregierung noch die CDU/CSU-Fraktion erwägen oder planen gar Verwendung von körpereigenem Gewebe zur Herstellung von Arzneimitteln. Dementsprechend führt das Bundesministerium der Gesundheit oder eine ihm nachgeordnete Stelle keine Datenbank über derartige Arzneimittel.

Körpereigenes Gewebe kann unter den strengen Voraussetzungen des Transplantationsgesetzes gespendet werden. Eine davon abweichende Verwendung von köpereigenem Gewebe ist unzulässig.

Ich hoffe Ihre Fragen vollumfänglich beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietlind Tiemann