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Dietlind Tiemann
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Frage von Sebastian H. •

Frage an Dietlind Tiemann von Sebastian H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Tiemann,
Ich wollte gerne fragen, ob Sie als unsere Bundestagsabgeordnete darüber informiert sind, dass die untere Naturschutzbehörde und die untere Forstbehörde in PM planen in ca einer Woche ca 8000 ha Wald mit dem Nervengift Karate Forst Flüssig per Hubschrauber zu vergiften.
Trotz aller Bedenken, trotz aller regional, landesweit und bundesweit laufenden Bemühungen zum Insektenschutz und zur Artenvielfalt, soll hier auf einer Fläche, so groß wie ein Totalinsektizied eingesetzt werden, dass nachhaltig alle Insekten tötet und den Wald nach Expertenmeinung toxikologisch verseucht hinterlässt.
Das ganze wird gemacht, um die seit Jahren totgesagte Kiefernmonokultur, die unter den jetzigen klimatischen Umständen, nach Expertenmeinung, niemals längerfristig bestehen können wird, für ein oder zwei weitere Jahre zu "retten".
Desweiteren hat die Behörde wohl das Gift (dessen Zulassung Ende 2019 endet, und das sich derzeit in der Abverkaufsphase befindet) schon gekauft und die Entsorgung wäre wohl wesentlich teurer als das Versprühen (an dem die privaten Waldbesitzer zwangsweise finanziell beteiligt werden).

Hier passiert in Ihrer Heimat ein wirklicher Schildbürger Skandal, der allen regional- bis europa und weltweiten Bemühungen zum Insektenschutz extrem entgegenläuft und einem vorkommt wie ein Märchen aus den 80er Jahren.

Es gibt eine Bürgerinitiative, es gibt eine Petition mit bereits mehr als 60 000 unterzeichnern, es wird eine Klage vorbereitet.
aber wir brauchen Hilfe!
Können Sie als unsere Bundestagsabgeordnete uns helfen?
Wissen sie Darüber Bescheid?
Tun Sie etwas?

Ich bitte Sie im Namen aller hier lebenenden Menschen, Familien, insbesondere unserer Kinder, auf die das Nervengift erwiesenermaßen sehr viel stärker wirkt, und Tiere sehr darum in dieser Sache aktive zu werden.
mit den besten Grüßen
basti hofmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Insektizid-Einsatz im Forst von Potsdam-Mittelmark.

Beim vorliegenden Insektizid-Einsatz handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Diese betrifft das Umweltbundesamt sowie Teile der Landesverwaltung.

Der Bundesgesetzgeber regelt insofern deren Grundlage, in dessen Grenze die Verwaltungsbehörden selbstständig handeln dürfen. Wie Sie bereits richtig angemerkt haben, hat der Gesetzgeber den Einsatz des Insektizids mit Ablauf des Kalenderjahres 2019 verboten.

Ob die Entscheidung der Verwaltungsbehörden zum Insektizid-Einsatz im laufenden Kalenderjahr richtig war, entscheidet insofern nicht der Gesetzgeber selbst, sondern ein Verwaltungsgericht. In diesem Zusammenhang schließe ich mich dem gefällten Gerichtsentscheid des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietlind Tiemann