Frage an Dietlind Tiemann von Bernd D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Tiemann,
die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.
Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Entwurf eines Organspendegesetzes.
Sowohl der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Spahn, als auch der fraktionsübergreifende Alternativvorschlag meiner Kolleginnen und Kollegen sehen ein zentrales Register zur Erfassung der Spendenbereitschaft vor.
Ich verstehe Ihre Einwände gegenüber einem zentralen Register und seinem Aufbau. Ich gebe Ihnen dahingehend Recht, dass ein durch die Bürgerämter zugeteilter Code auf den ersten Blick weniger praktikabel erscheint als eine unmittelbare Beratung und Codevergabe durch den Hausarzt.
Hintergrund des Vorschlags ist die Entlastung der Arztpraxen von weiterer Bürokratie. Zusätzlich ist eine Erfassung aller Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nur bei der Beantragung und Abholung offizieller Ausweisdokumente zu gewährleisten. Gleichwohl stellt sich dann die Frage nach der Erfassung aller ausländischen Staatsbürger.
Obwohl über die Herausforderungen bei der Umsetzung eines zentralen Registers offen diskutiert werden sollte, halte ich es nicht für notwendig, eine Entscheidung darüber vorzuziehen. Da beide Lösungen ein Register vorsehen, fällt meines Erachtens nach die Entscheidung für die eine oder andere Seite nicht aufgrund des Registers, sondern aufgrund der zugrundeliegenden Gewissensentscheidung.
Ich hoffe Ihre Fragen vollumfänglich beantwortet zu haben und bedanke mich für Ihre Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietlind Tiemann