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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Christian F. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Christian F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

zunächst vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Die Visumsbefreiung nach 2004/38/EC wird durch Artikel 5 ivm Artikel 10 geregelt, welche eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige" vorsehen, welche die Reisefreiheit erlaubt solange die Ehegatten zusammen verreisen.

Wenn diese Karte nur ausreichend bei den Behörden bekannt wäre, wären die von mir genannten Probleme bereits gelöst. Die rechtlichen Grundlagen bestehen durch 2004/38/EC bereits. Ein einheitliches Aussehen würde dies natürlich vereinfachen.

Ich bin mir bewusst, dass ich im "Einzelfall" vor einem Gericht klagen kann, und dann auch "Recht" bekommen würde.

Werde ich aber bei versuchter Einreise abgewiesen und verpasse dadurch das familiäre gemeinsame Weihnachtsfest, was bringt mir die anschliessende gerichtliche Feststellung dass dies illegal war? (Ich bekomme meine Flüge ersetzt, welche der Staatskasse unnötig zur Last fallen)

Trotzdem kann beim nächsten Einreiseversuche dasselbe wieder passieren.

Das Problem liegt in diesem Fall zwischen "Recht haben" und "sofort Recht bekommen", da bei Reisen ein "verspätetes Recht bekommen" nicht mehr hilft.

Meine Frau, die sich wegen mir als deutschem Ehepartner zum ersten mal in ihrem Leben mit der Berliner Mauer auseinandersetzte, fragte mich ob für sie in Europa eine art unsichtbare Berliner Mauer aufgebaut wurde.

Ich wusste leider nicht was ich ihr entgegnen soll.

Vielleicht können Sie mir aushelfen?

Ein zusätzliches Problem: Wir versuchten das Problem dadurch zu umgehen indem wir (unnötigerweise) versuchten ein Visum zu beantragten. Dieses Visum wurde ironischerweise mit dem Hinweis abgelehnt, dass wir keines bräuchten.

Egal wie man es in Irland/UK also macht - man kann als Familienangehöriger eines EU-Staatsbürgers nicht zuverlässig nach Schengen einreisen.

hilflose Grüsse aus (zum Glück) der Schweiz,
Christian Funke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Funke,

ich habe Ihnen bereits sehr ausführlich geantwortet und die Rechtslage umfassend erläutert. Mehr geht nicht.
Wenn Behörden das Recht nicht kennen und verletzen, können Sie sich dagegen wehren. Dazu gehört auch der Ersatz des Schadens, der bei Ihnen entstehen kann.
Den Vergleich mit der Berliner Mauer halte ich für unangemessen. An der Berliner Mauer wurde geschossen. Bleiben Sie bitte auf dem Teppich, bei allem Respekt vor den Beschwernissen, die Ihre Gattin und Sie selber haben hinnehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB