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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Tim G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

wie beurteilen Sie den Umstand, dass auf Basis der bestehenden Regelungen zum Ehegattennachzug eine blinde Russin zwei Jahre lang nicht zu ihrem deutschen Mann (verheiratet seit 28 Jahren) und ihren deutschen Kinder durfte, nur weil sie nicht in der Lage ist, die vorgeschriebene Deutschprüfung zu bestehen? (Der Fall ging durch die Presse, ich nehme an, Sie kennen ihn.)

Ist die seit 2007 geltenden Regelung des obligatorischen Deutsch-Tests vor dem Ehegattennachzug wie von Ihnen angekündigt inzwischen überprüft worden?

Haben sich dabei irgendwelche greifbaren Erfolge durch die Deutschprüfung hinsichtlich besserer Integration der Ehegatten von Deutschen oder bei der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen gezeigt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gerber,

den Fall, den Sie schildern, kenne ich nicht. Ich kann ihn deshalb auch nicht beurteilen. Für mich ist allerdings klar: Eine Mutter gehört zu ihren Kindern, und zwar unabhängig von den Sprachkenntnissen.

Eine Evaluierung der neuen Regelungen zum Ehegattennachzug hat noch nicht stattgefunden. Der Zeitraum ist wohl auch noch zu kurz für eine aussagekräftige Evaluation. Eine erste Zwischenbilanz halte ich aber auch vor den Bundestagswahlen für sinnvoll.

Deutschkenntnisse sind für einen Einwanderer - völlig unabhängig vom Ehegattennachzug - immer sinnvoll, weil Sprachkenntnisse der Schlüssel für die Integration in die neue Heimat sind. Für diese Erkenntnis bedarf es keiner Evaluation.

Ich habe mich nie der Argumentation angeschlossen, daß die Regelungen zum Ehegattennachzug etwas mit der Vermeidung von Zwangsverheiratungen zu tun haben. Diese Argumentation war immer nur eine Argumentation der CDU/CSU.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB