Frage an Dieter Wiefelspütz von Heribert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
Sie werden im Zusammenhang mit der steuerfreien Aufwandspauschale für Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit folgenden Worten zitiert: „Die Pauschale dient auch dazu, die Abgeordneten zu schützen.
Ich möchte nicht von einem Oberinspektor kontrolliert werden“. (dpa) Sie selbst verfügen auch über Einkünfte aus Nebentätigkeiten, z.B. Anwaltstätigkeit. Sind Sie der Auffassung, dass auch die Nebentätigkeiten eines Abgeordneten nicht der Kontrolle eines Finanzoberinspektors unterliegen sollen? Meinen Sie, dass die Freiheit des Abgeordnetenmandats eine generelle Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Abgeordneten ausschließt? Wie soll der Finanzoberinspektor unterscheiden, ob die Betriebsausgaben im Nebentätigkeitsbereich oder im Abgeordnetenbereich angefallen sind? Ich danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
ich kommentiere meine öffentlichen Äußerungen nicht, weil ich mich in deutscher Sprache, klar und verständlich ausdrücke. Sie können in der Sache freilich gerne anderer Meinung sein als ich.
Schließlich: Ich habe keine Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit, weil ich keine Zeit habe, diesen Beruf auszuüben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB