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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Thomas S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Dr.Wiefelspütz,

ich habe eine Frage zu der Abwrackpremie und zwar.Bei einem Emfänger von ALG1 / ALG2 sehe ich hier das Gleichheitsprenzip verletzt.
Wenn jemand Bezieher von ALG1 ALG2 ist bekommt derjenige kein Kredit weil er erwerbslos ist so entgehn ihm doch hier die Förderung von Staatlichenleistungen. Ist das nicht Verfassungswidrig ???
Viele Grüße nach Lünen und Frohe Ostern
TH.Sankara

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sankara,

herzlichen Dank für die Ostergrüße.

Die Umweltprämie erleichtert den Kauf eines Neuwagens. Den Kaufpreis muß aber jeder Käufer selber aufbringen. Sie und ich können nur das erwerben, was wir auch bezahlen können. Auch ein Kredit muß zurückgezahlt werden.
Ich gehe davon aus, daß ein Empfänger von ALG 1 in der Regel einen Kredit für den Erwerb eines Kleinwagens erhält. Empfänger von ALG 2 sind von der Umweltprämie ausgeschlossen, weil ALG 2 eine steuerfinanzierte Sozialleistung ist, die prinzipiell nur das Existenzminimum garantiert.
Schließlich: Mein erstes Auto habe ich als junger Richter erworben. Es handelte sich um einen 10 Jahre alten Golf, ziemlich verrostet. Ich wäre nicht im Traum auf die Idee gekommen, mir einen Neuwagen zu kaufen. Das Geld hatte ich nicht. Selbstverständlich gönne ich jedem Arbeitslosen ein Auto. Häufig ist ein Auto unverzichtbar, um zum Arbeitsplatz zu kommen. Ich denke aber, daß Arbeitslose in der Regel andere Probleme
haben als den Erwerb eines Neuwagens. Ein gebrauchtes Auto tut es auch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB