Frage an Dieter Wiefelspütz von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
warum heißt es eigentlich "Bundesverfasungsgericht"?
Soweit ich weiß haben wir in Deutschland ein Grundgesetz, also müßte es doch "Bundesgrundgesetzgericht" heißen oder nicht?
Warum verweigern deutsche Regierungen ( siehe Frau Merkels Aussagen) und deutsche Abgeordnete Ihrer Meinung nach eine Abstimmung zu einer Verfassung wie sie im Grundgesetz deutlich in Art 146 GG genannt wird?
Der EU Vertrag ist doch auch eine Verfassung, allerdings als Vertrag deklariert.( siehe Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider) Soll so die von deutschen Politikern gefürchtete Volksabstimmung verhindert werden?
Wie stehen Sie einer direkten Volksbeteiligung in Form von Volksabstimmungen in wichtigen uns alle betreffenden Fragen gegenüber?
MfG Stang
Sehr geehrter Herr Stang,
unser Grundgesetz ist nichts anderes als eine Verfassung. Deshalb heißt unser höchstes Gericht mit Recht Bundesverfassungsgericht. Von Prof. Dr. Schachtschneider halte ich nichts. Gar nichts.Ich bin seit vielen Jahren für die Aufnahme plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz.
Mit freundlichen Güßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB