Frage an Dieter Wiefelspütz von Dirk N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
am 10.10.2008 wurden Sie hier von einem Bürger bzgl. der Regelung des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren (Art. 35 GG) befragt.
Ihre Antwort lautete:
"[...] Art. 35 GG in seiner gegenwärtigen Fassung läßt ausschließlich den Einsatz polizeilicher Waffen duch die Bundeswehr zu. Die aktuelle Diskussion bezieht sich auf eine Änderung des Art. 35 GG, um der Bundeswehr in bestimmten Fällen auch den Einsatz militärischer Waffen (Bordkanone etc.) zu erlauben."
Da ich dem aktuellen Text des Art. 35 GG selbst keine Regelung über den Einsatz bestimmter Waffen (polizeilich / militärisch) entnehmen kann, hätte ich an dieser Stelle gerne ausführlich von Ihnen erfahren, auf welche Diskussion Sie sich in Ihrer Antwort bezogen haben.
Was genau ist der Hintergrund Ihrer Interpretation des Art. 35 GG?
Wer brachte wann und wo in der Diskussion die Erlaubnis des Einsatzes "militärischer Waffen (Bordkanone etc.)" ein?
Sehr geehrter Herr Näpel,
ich habe den Inhalt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz wiedergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB