Portrait von Dieter Wiefelspütz
Dieter Wiefelspütz
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dieter Wiefelspütz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bruno G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Bruno G. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

ich weiß, daß meine Frage nicht ihr Ressort ist, ab Ihre Meinung ist für mich trotzdem sehr interessant.

Halten Sie es für richtig, dass man an einem deutschen Gymnasium eine Teilnehmerin an der Abiturprüfung (mündliche Prüfung) an einem Vorzeichen in katholischer Religion scheitern lässt?

Sachverhalt:

Meine Tochter hat folgenden Schulweg hinter sich:

Grundschule ( Empfehlung der Grundschullehrerin : Montessori Hauptschule ( keine Empfehlung für eine Realschule )

Mit viel Wohlwollen der Entscheiderin Realschule ( Schönstätt) Notendurchschnitt 2,3.

katholisches Gymnasium in Trägerschaft der Oblaten

3 Jahre Gymnasium Zulassung zur Abiturprüfung. im vierten Abiturfach werden ihr über die mündliche Prüfung 20 Punkte vorenthalten. Sie erhält in der Prüfung eine 4-, vorzensiert war sie mit 3.

Sie kommt in die mündliche Prüfung in Deutsch und erhält eine 2
Sie kommt in die mündliche Prüfung in Englisch und erhält eine 3
In Mathematik erhält sie wie erwartet eine 5.
Wir legen Widerspruch ein bei der Bezirksregierung Münster. Dem Widerspruch wird stattgegeben auch scheinbar mit Hilfe der Bundesregierung.
Die mündliche Prüfung wird im Fach Religion wiederholt mit dem gleichen Lehrer. Ergebnis wiederum 4-. Mit einer 4+ hätte Sie das Abitur erreicht. Ihr Notendurchschnitt beträgt 3,2. In Russisch hat sie sogar eine 2.

Warum läßt man ernsthaft einen jungen Menschen so scheitern und verbaut ihr die Zukunft. Sie will eigentlich Deutsch, Englisch und Religion studieren.

Eine Petition vor dem Landtag bescheinigt eine angemessene korrekte Prüfung. Die Entscheidung über den erneuten Widerspruch bei der gleichen Bezirksregierung war seit dem 22.10.2008 in Bearbeitung und war negativ beschieden worden.
Sollte nicht eher der Kernsatz " in dubio pro reo" gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Bruno Gewert

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gewert,

ich kann den Fall Ihrer Tochter aus der Ferne nicht bewerten. Die richtigen Ansprechpartner bleiben die bisher in Anspruch genommenen Instanzen Ihrer Region.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB