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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Stefan Z. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Stefan Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie verlautbaren auf Ihrer Homepage bzgl. des schnellen Urteils eines österreichischen Gerichts ( http://www.dieterwiefelspuetz.de/.net/KCPGQYPYQPQKVDVGDDDZGG/meldungen/15452/64134.html ) zum Skiunfall des Herrn Althaus:

"Im Übrigen muß man nach Ansicht von Dieter Wiefelspütz berücksichtigen, „dass ein Politiker durch die Länge eines Verfahrens doppelt gestraft ist, da es stets öffentlich diskutiert wird.“"

Ich würde mich außerordentlich darüber freuen, wenn Sie mir erklären könnten, was denn den von einer "Verfahrenslänge gebeutelten Politiker" vom beispielsweise von der Verfahrenslänge ebenfalls gebeutelten Handwerker, Angestellten, HartzIV-Bezieher oder sonstwem unterscheidet. Vermutlich ist der PR-Schaden bei allen Betroffenen gleich hoch, oder täusche ich mich da etwa ?

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Zimmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

ist Ihnen schon aufgefallen, das ein Strafverfahren unter reger Anteilnahme der Öffentlichkeit etwas ganz anderes, vor allem eine ganz andere Belastung als ein sozialgerichtliches oder zivilgerichtliches Verfahren ist? Ich weiß auch nicht, was ein Gerichtsverfahren in Österreich mit Gerichtsverfahren in Deutschland zu tun haben soll. Nur schnelles Recht ist gutes Recht. Das gilt selbstverständlich für alle Beteiligten und für jedes Verfahren.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort die erwartete große Freude bereitet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB