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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Volker T. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Volker T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich habe volles Verständnis dafür, dass man dazu neigt nach schrecklichen Vorkommnissen wie einem Amok Lauf zunächst einmal nach dem Staat, der Justiz und Regeln zu rufen. Um so mehr freut es mich, dass es sachkundige und besonnene Juristen wie Sie gibt, die an ausgewogenen Lösungen mitwirken und diese maßgeblich beeinflussen.
Wie Sie, so bin auch ich überzeugt, dass unser Waffengesetz ausreicht und einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit liefert. Ich bezweifele aber, ob es in ausreichend gründlicher und konsequenter Form umgesetzt wird.

So lange wir bestehende Möglichkeiten nicht nutzen brauchen wir keine neuen Regeln.

Wenn ich lese, dass ein Sportschütze 15 Waffen verwahrt von denen eine dann missbräuchlich verwendet wird, dann stelle ich mir die ernsthafte Frage ob in diesem Fall eine angemessene Prüfung der Bedürftigkeit erfolgt sein kann. Wer so weitgehend über die sportliche Notwendigkeit hinaus Waffen hortet, der zeigt aus meiner Sicht allein damit bereits eine übertriebene Affinität zu seinen Waffen. Das dies passieren kann, daran trägt die zuständige Behörde eine Mitschuld.

Ich bin überzeugt, dass von den legalen Waffen weniger eine Gefahr ausgeht als von der viel größeren Zahl der illegalen.

Wenn man aber die Zahl der legalen Waffen sinnvoll reduzieren will, dann muss die Prüfung der Bedürftigkeit konsequenter vorgenommen werden. So wie ein Jäger keine Bedürftigkeit für mehr als 2 Faustfeuerwaffen haben darf, so sollte auch bei Sportschützen die Bedürftigkeit nicht pauschal und nahezu grenzenlos anerkannt werden.

Ihre Meinung dazu würde mich interessieren.

Mit besten Grüßen

V.Timmer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Timmer,

im Zusammenhang mit dem Amoklauf in Winnenden habe ich darauf hingewiesen, daß nach meiner Überzeugung nicht das Waffenrecht der Schlüssel zur Verhinderung solch tragischer Ereignisse ist. Vor allem existieren keine Patentrezepte gegen Amokläufe. Entscheidend geht es nach meiner Überzeugung um die Frage, wie junge Männer bei uns (und in vergleichbaren Gesellschaften) aufwachsen.
Allerdings werden wir erneut jeden "Stein" umdrehen und uns auch das in der Vergangenheit mehrfach verschärfte Waffenrecht anschauen. Das schulden wir der Gesellschaft. Ergebnisse gibt es noch nicht. Das wäre auch unseriös.
Ich denke weniger an Verschärfungen von Gesetzen, sondern an die Kontrolle der Anwendung der Gesetze. Strenge Gesetze helfen nur, wenn sie konsequent angewendet werden. Ich halte es aber für denkbar, daß auch unangemeldete Kontrollen in Betracht kommen. Das geht natürlich nur in Anwesenheit des Wohnungsinhabers und auf freiwilliger Basis. Sie können ganz sicher sein, daß die Änderung des Art. 13 GG nicht erwogen wird. Wenn Sie mich aus freien Stücken in Ihre Wohnung lassen, ist Art. 13 GG selbstverständlich nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB