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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Stefan H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Stefan H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz

in einem Interview befürworteten Sie eine "unangemeldete Kontrolle" bei Besitzern legaler Waffen bzgl. der Gesetzeskonformen Unterbringung. Wie genau stellen Sie sich diese unangemeldete Kontrolle vor? Der durchschnittliche Waffenbesitzer ist an Wochentagen auf der Arbeit und nur abends anzutreffen.
Wird von Ihnen geplant, diese Kontrollen auch in Abwesenheit des Wohnungs/Hausinhabers durchzuführen?
Eine vorherige Terminabsprache wäre schließlich kontraproduktiv.
Inwiefern beabsichtigen Sie, den Art 13 GG, unverletzlichkeit der Wohnung diesem Gesetz anzugleichen?
Wie sollen die Sanktionen aussehen, die Nachlässigkeit bei der Verwahrung folgen.
Soll es weiter bei Ordnungswidrigkeit bleiben oder beabsichtigen Sie, es als Straftat anzusiedeln?
Als Richter a. D. können Sie die Fragen sicherlich konkret beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hrdy

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hrdy,

im Zusammenhang mit dem Amoklauf in Winnenden habe ich darauf hingewiesen, daß nach meiner Überzeugung nicht das Waffenrecht der Schlüssel zur Verhinderung solch tragischer Ereignisse ist. Vor allem existieren keine Patentrezepte gegen Amokläufe. Entscheidend geht es nach meiner Überzeugung um die Frage, wie junge Männer bei uns (und in vergleichbaren Gesellschaften) aufwachsen.
Allerdings werden wir erneut jeden "Stein" umdrehen und uns auch das in der Vergangenheit mehrfach verschärfte Waffenrecht anschauen. Das schulden wir der Gesellschaft. Ergebnisse gibt es noch nicht. Das wäre auch unseriös.
Ich denke weniger an Verschärfungen von Gesetzen, sondern an die Kontrolle der Anwendung der Gesetze. Strenge Gesetze helfen nur, wenn sie konsequent angewendet werden. Ich halte es aber für denkbar, daß auch unangemeldete Kontrollen in Betracht kommen. Das geht natürlich nur in Anwesenheit des Wohnungsinhabers und auf freiwilliger Basis. Sie können ganz sicher sein, daß die Änderung des Art. 13 GG nicht erwogen wird. Wenn Sie mich aus freien Stücken in Ihre Wohnung lassen, ist Art. 13 GG selbstverständlich nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB