Frage an Dieter Wiefelspütz von Daniel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
mir ist bewusst, dass ich nicht Bürger ihres Wahlkreises bin, da aber keiner der Abgeordneten meines Wahlkreises sich mit dem Thema Innerem beschäftigt, habe ich mich dazu entschlossen Sie um eine Stellungnahme zu bitten.
Mir geht es um eine Stellungnahme zum Thema Parteienfinanzierung. Wie ihnen sicherlich bekannt ist benötigt eine Partei eine gewisse Prozentzahl der Wähler, um sich die Mitfinanzierung des Staates zu sichern ( Bundesebene 0,5% ).
Denken Sie, dass eine solche Präferierung der größeren Parteien nicht die kleineren Parteien chancenlos macht? Diese können ohne Mittel nicht um Mitglieder werben, wogegen größere Parteien immer größere Unterstützungen erhalten.
Meiner Ansicht nach spricht dies gegen die Chancengleichheit der Parteien. Denn es heißt, alle Bürger müssen in der deutschen Demokratie Parteien frei gründen dürfen (GG Artikel 21 [1] ), und keine - demokratische - Partei darf durch die Regelung des Wettbewerbs und der Parteienfinanzierung systematisch bevorteilt oder benachteiligt werden. PartG §5 (1)
Auch wenn es im PartG §5 (3) so angegeben ist (Zitat: "Öffentliche Leistungen nach Absatz 1 können an bestimmte sachliche, von allen Parteien zu erfüllende Voraussetzungen gebunden werden."), ist eine Gleichberechtigung von Parteien nicht gegeben, wenn starke Parteien vom Staat gefördert werden und schwächere auf Selbstfinanzierung angewiesen sind.
Verständlich ist, dass stärker vertretene Pareteien höhere Zuschüsse beziehen, aber wie sollen sich Parteien neu bilden, wenn diese auf Selbstfinanzierung angewiesen sind und durch die Konkurrenzlosigkeit nie die 0,5 % Hürde erreichen.
Folglich müsste im GG Artikel 21 Abschnitt 1 doch stehen:
Die Bildung neuer Parteien ist legitim, jedoch hoffnungslos ?!
Mir ist bewusst, dass Bürger keinen Einfluss auf den Staatshaushalt nehmen dürfen, mir geht es hierbei lediglich um eine Stellungnahme zu ihren Ansichten.
Mit bitte um Antwort und freundlichen Grüßen,
Daniel Bermes
Sehr geehrter Herr Bermes,
um Mitnahmeeffekte oder gar Parteigründungen, die nur auf staatliche Gelder zielen, zu vermeiden, besteht ein Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung erst bei einem Mindeststimmenanteil von 0,5 % bei einer Bundestagswahl. Ich finde diese Regelung völlig in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB