Frage an Dieter Wiefelspütz von Martin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
laut einem Bericht von heise.de, prüft die Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung, um die Datei "Gewalttäter Sport" zusammen mit den Bundesländern auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.
Hätte diese Datei, nachdem das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Januar die Rechtswidrigkeit dieser Datei festgestellt hat, nicht unverzüglich gelöscht werden müssen? Warum darf eine rechtswidrig angelegte und unterhaltene Datei, in der die Daten von rund 11.000 Personen erfasst sind, weiterhin gespeichert und gepflegt werden? Machen sich die zuständigen Beamten des Bundeskriminalamtes damit nicht strafbar? Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gorges,
wenn Sie eine Frage an die Bundesregierung haben, fragen Sie bitte die Bundesregierung.
Ich halte eine bundesweite Datei "Gewalttäter Sport" für dringend erforderlich. Selbstverständlich muß es dafür eine präzise Rechtsgrundlage geben. Ein OVG entscheidet nicht verbindlich über einen bundesrechtlich zu beurteilenden Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB