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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Thomas P. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

dankenswerterweise haben Sie zum ´Emmely´-Urteil deutliche Kritik geübt - die sich die Richter redlich verdient haben.

Daran anknüpfend hätte ich die Frage:
Was kann die Politik zur Vermeidung solcher richterlicher Entgleisungen tun?

Empfehlungen auszusprechen sollte doch zulässig sein, zumindest soweit es um den nichtjuristischen, jedoch entscheidenden Aspekt geht, nämlich um die Prognose, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Bagatelldiebstahl wieder hergestellt werden kann.

Wäre es nicht besser, wenn die erkennenden Arbeitsgerichte für solche Prognosen ein Gutachten von Fachleuten einholen würden, dh. von Arbeitspsychologen oder Mediatoren, statt selber als Nichtexperten in dieser nichtjuristischen Fragestellung nach dem Bauchgefühl zu urteilen?

Wäre es nicht besser, wenn die Arbeitsgerichte darauf dringen würden, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, soweit es nur irgend geht, zusammenraufen, nötigenfalls unter Einschaltung eines Mediators?

Entspricht es denn dem Willen des Gesetzgebers, dass Bagatellvergehen so rigoros von Arbeitsgerichten bewertet werden, dass es angeblich noch nicht einmal auf den Wert des Schadens ankommt? Spielt denn bei der Ahndung eines Fehlverhaltens nicht grundsätzlich die Höhe des angerichteten Schadens eine wichtige Rolle?

Wäre es nicht dringend nötig, dass die Frage, bei welchen Pflichtverletzungen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Praxis denn tatsächlich irreparabel zerstört wird, einmal von Fachleuten (Arbeitspsychologen, Mediatoren, Soziologen) geklärt wird? Dann erhielten die Arbeitsrichter künftig eine fundierte Basis für Ihre Prognosen statt nur ein Bauchgefühl.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Peltason

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Peltason,

ich habe keine Veranlassung, die Spruchpraxis deutscher Arbeitsgerichte generell zu kritisieren. Das von Ihnen angesprochene Urteil halte ich für falsch. Das geltende Recht verlangt eine solche Entscheidung indes nicht. Ich hoffe auf eine Korrektur des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht. Das ist Rechtsstaat. Schließlich: Richter entscheiden in Deutschland mit dem Kopf und nicht mit dem Bauch.

Mit freundlichen grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB