Frage an Dieter Wiefelspütz von Stephan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
sie weisen des öfteren darauf hin, das Deutschland der qualifizierteste Rechtsstaat der Welt sei.
Was macht einen Rechtsstaat zu einem qualifizierten Rechtsstaat und worin genau liegt der Unterschied zwischen Deutschland und anderen Ländern?
Außerdem interessiert mich, wie Ihrer Meinung nach, der vom CCC veröffentlichte Vertragsentwurf des BKA, mit dem sich die ISP dazu verpflichten sollen, auf Geheiß des BKA, also an einer gerichtlichen Kontrolle vorbei, den Zugang zu Internetseiten zu sperren, in diesen qualifizierten Rechtsstaat passt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Schümann
Sehr geehrter Herr Schümann,
die Bundesrepublik Deutschland ist nach meiner Überzeugung der weltweit qualifizierteste Rechtsstaat, weil es nirgendwo ein Gericht von der Bedeutung und umfassenden Zuständigkeit wie das Bundesverfassungsgericht gibt, nirgendwo der Schutz der Grundrechte einen so hohen Stellenwert wie in unserem Land hat, nirgendwo eine so umfassende Rechtsschutzgarantie wie bei uns mit Art. 19 Abs. 4 GG existiert, kaum ein anderes Land über eine Verwaltungsgerichtsbarkeit verfügt, die Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle so umfassend und komplex geregelt ist, daß Machtmißbrauch im staatlichen Bereich kaum möglich ist.
Es könnte sogar sein, daß wir manchmal übertreiben. Manchmal sind wir ein Richterstaat oder ein Rechtswegestaat. Der bundesdeutsche Rechtsstaat hat jedenfalls eine außerordentliche Qualität. Das war auf deutschem Boden freilich nicht immer so.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB