Frage an Dieter Wiefelspütz von Richard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
als Bürger der Stadt Hamm würde ich gern auf mein aktives und passives Wahlrecht verzichten und mich aus der Wählerliste austragen lassen. Die derzeitige politische Kultur ist ein medialier Zirkus und rennt dem Zeitgeist hinterher. Da gebe ich mich nicht für her. Natürlich bleibe ich weiterhin Einwohner der Stadt Hamm und engagiere mich auch weiter in zahlreichen gemeinnützigen Vereinen. Ich möchte quasi von dem Recht gebrauch machen auf mein Recht zu verzichten. Die städtischen Beamten haben mir gesagt, ich solle mich an den zuständigen Wahlkreisabgeordneten wenden, sie hätten ein solches Gesuch noch nicht gehabt. Können Sie mir weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Richard Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
§ 14 des Bundeswahlgesetzes sieht vor, dass nur derjenige wählen kann, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Laut § 16 Bundeswahlordnung sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten von Amts wegen einzutragen, die bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Sie als Bürger der Stadt Hamm sind bei dem dortigen Einwohnermeldeamt gemeldet und somit von Amts wegen, also automatisch in deren Wählerverzeichnis eingetragen. Dieses Verzeichnis dient dazu, die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten. Eine Austragung aus dem Wählerverzeichnis ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Gleichwohl will ich nicht verhehlen, dass mich Ihr Ansinnen befremdet. Wir kennen in Deutschland keine Wahlpflicht. Demokratie funktioniert freilich nur mit Demokraten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB