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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Oliver S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

da ich zu diesem Thema bisher keine Stellungnahme von Ihnen lesen konnte, würde mich interessieren, wie Sie zum Thema "Internetzensur" im Sinne der Frau v. d. Leyen stehen. Laut der Mehrheit der Experten [1], und auch der Experten des Bundestages[2], ist diese Forderung verfassungsrechtlich bedenklich und gleichzeitig weitgehend wirkungslos.

Halten Sie den Wunsch nach Netzzensur durch das BKA für verfassungsrechtlich bedenklich und ist Ihrer Meinung nach das BKA dazu überhaupt legitimiert, diese Position auszufüllen? Denken Sie, dass es bei der Sperrung von kinderpornografischen Seiten bleibt oder rechnen Sie persönlich damit, dass es weitere "Begehrlichkeiten" geben wird?

Einige Begehrlichkeiten wurden ja bereits auf den Plan gerufen. Die Sperrung von jugengefährdenden Internetseiten generell wären damit ohne weiteres möglich, u. a. ausländisches pornografisches Material, Nazipropanda, Gewaltdarstellungen, Glücksspiel, Urheberrechtsverletzungen usw. Ab welchem Punkt würde Ihnen persönlich diese Zensur zu weit gehen?

Wären Sie auch nach dem Vorbild "Norwegen", was so gern genannt wird auch dafür, dass die reine Diskussion über die Internetfilter in Weblogs oder Foren unterbunden wird, indem diese Seiten selbst der Zensur selbst zum Opfer fallen? [3]

Können Sie meine ernsthaften Bedenken nachvollziehen und rechtfertigt dieser, meiner Meinung nach, sinnlose Aktionismus die hohen Ausgaben und die Risiken, die es für unsere Meinungs- und Informationsfreiheit bedeutet?

Ich freue mich, von Ihnen zu lesen.

Gruß

Oliver Sperke

[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/132482
[2] http://www.wikileaks.org/wiki/Bundestag:_Sperrverfugung_gegen_Internet-Provider%2C_2009
[3] http://www.freitag.de/community/blogs/twister/webseitensperrungen-rufmord-inclusive

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sperke,

eine Zensur findet nicht statt. Dieser Satz des Grundgesetzes gilt auch im Internet. Es ist freilich eine Selbstverständlichkeit, daß auch im Internet das Strafrecht gilt. Deshalb bin ich für alle verantwortbaren Maßnahmen, um die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz zu unterbinden, zumindest aber einzudämmen. Ich bin deshalb entschieden der Auffassung, daß auch über das Blockieren von Internetseiten nachgedacht werden muß, freilich auf einer technisch ausgereiften und rechtsstaatlich korrekten gesetzlichen Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB