Frage an Dieter Wiefelspütz von Hans K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
für Ihre Antwort möchte ich mich bedanken.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich angenommen habe, dass Sie mit der beruflichen Qualifikation als Richter a.D. die Kompetenz besitzen würden, eine Antwort auf meine Frage geben zu können.
Für eine Auskunft, ob auch Ämter (und nicht nur normale Bürger) sich an die Anweisungen des Gerichts halten müssen, braucht man meines Erachtens keine Aktenkenntnis.
Es ginge lediglich darum, wenn ein Gericht urteilt, das der Kindsvater zum 3. des Monats im Voraus zu zahlen hat, ob das Jugendamt das Recht hat dies aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Krämer,
zu einer Rechtsberatung bin ich gesetzlich nicht befugt.
Grundsätzlich sind Urteile eines Gerichts nur durch Urteile eines Gerichts veränderbar. Sollten Sie meinen, durch einen Bescheid des Jugendamtes in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, so steht Ihnen freilich ein Rechtsbehelsfverfahren offen.
Schließlich: Warum wenden Sie sich nicht an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauens? Ich möchte arbeitsfähig bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB