Frage an Dieter Wiefelspütz von Hans K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
meine Frau hat einen vollstreckbaren Vergleich bzgl Kindesunterhalt, woraus hervorgeht, das der Kindsvater bis zum 3. eines Monats im Voraus den Kindesunterhalt zu zahlen hat.
Anfangs zahle er regelmäßig, später nicht. Da haben wir eine Beistandschaft beantragt. Jetzt bekomme wir trotzdem den Unterhalt erst dann, wenn der Kindesvater Lust hat zu zahlen.
Meine Frage:
Ist das Jugendamt nicht verpflichtet im Interesse des Kindes den vollstreckbaren Vergleich des Gerichts auch umzusetzen? Habe gedacht ein Gerichtsentscheid ist für alle bindend, auch für Ämter!?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Krämer,
warum wenden Sie sich nicht direkt an Ihren örtlichen Abgeordneten? Wie
soll ich ohne Aktenkenntnis Ihnen per Ferndiagnose einen verantwortbaren
Rat geben?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB