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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Jan W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Jan W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

zunächst mal möchte ich Sie zu Ihrem abgeordnetenwatch-"Blog". beglückwünschen. Selbst wenn Sie auf manche Fragen nicht wirklich antworten, so geben Sie doch Antworten. Ich hoffe, dass viele Menschen diese lesen und mitbekommen. Als reiner Rechtsexperte der SPD, der sicherlich auch für die Hartz-Reformen die Hand gehoben hat (Ich gebe zu, das habe ich nicht überprüft.), können Sie mir sicher die folgende Frage beantworten. Ich habe gehört, daß Bürger die einen ALG 2-Antrag stellen, nicht nur eine Meldebestätigung vorlegen müssen, sondern auch Ihren Personalausweis, von vorne und hinten kopiert. Auf der Rückseite des Personalausweises finden sich aber keine Informationen, die nicht auf der Meldebestätigung stehen würden, außer der Augenfarbe und der Körpergröße des Antragsstellers. Diese Informationen müssen für den ALG 2 - Antrag wohl wichtig sein, sonst würden sie ja nicht eingefordert. Ich weiß jetzt aber nicht warum. Können Sie mir die Antwort geben?

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Wulf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wulf,

nach meinen Erkundigungen ergibt sich folgendes Bild. Der Antragsteller von ALG 2 legt seinen Personalausweis bei Antragstellung vor. Der Sachbearbeiter prüft den Personalausweis und vermerkt dies in der Akte. Das reicht dann, auch für die Zukunft. Nur in Einzelfällen wird der Ausweis kopiert, und zwar auch die Rückseite wegen der Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB