Frage an Dieter Wiefelspütz von Jan van E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Danke dass Sie sich Zeit nehmen so viele Fragen wie möglich zu beantwortent.
Ich bin heute auf das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) aufmerksam geworden. Die Informationsquelle des Bundesinnenministeriums erweckt bei mir den Eindruck, dass das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden bei diesem GIZ nicht eingehalten wird. Warum ist das Trennungsgebot nicht in unseren GG verankert und wie stehen Sie zu meiner Vermutung das Trennungsgebot würde bei dem GIZ missachtet werden?
Ich beziehe mich auf folgenden Quelle: http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Terrorismus/DatenundFakten/Gemeinsames__Internetzentrum__de.html
Mit freundlichen Grüßen
Jan van Esdonk
Sehr geehrter Herr van Esdonk,
es ist umstritten, ob das Trennungsgebot Verfassungsrang hat. Das Trennungsgebot hat nach meiner Überzeugung keinen Verfassungsrang. Es ist freilich ein einfachgesetzlich vorgegebenes Organisationsprinzip. Polizei und Nachrichtendienste sind in Deutschland seit 1949 organisatorisch getrennt. Das hat sich bewährt und wird nicht infrage gestellt. Zusammenarbeit, insbesondere Informationsaustausch ist den Sicherheitsbehörden allerdings kraft Gesetzes erlaubt. Deshalb bestehen nicht die geringsten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das GIZ.
Ich bitte Sie schließlich folgendes zu bedenken: Polizei und Nachrichtendienste sind organisatorisch völlig von einander getrennte eigenständige Behörden. Der jeweilige Innenminister (Bund oder Land) ist aber Chef von Polizei und (!) Verfassungsschutz. Von daher darf das Trennungsgebot nicht überschätzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB