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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Heinz-Werner A. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Heinz-Werner A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Der am 14.Januar verabschiedete Entwurf zum "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" bedeutet eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung durch verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zum zukünftigen zum Schutz vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten mittels (zusätzlich zu bereits gespeicherten Verbindungsdaten) zukünftig auch möglicher Speicherung und Analyse personifizierter Nutzungsdaten. Dem BSI und Bundesbehörden soll hierfür die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger ohne Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung zugänglich gemacht werden ohne hierfür eine richterliche Genehmigung zu benötigen.

Meine beiden Fragen lauten:
1. Wenn die Privatsphäre von Internetnutzern zukünftig derart eingeschränkt wird, was rechtfertigt dann eigentlich noch das Recht von Bürgern, Gesprächen mit möglicherweise gefährdenden Dritten zu führen oder auf potentiell gefährdende Literatur zugreifen zu dürfen, die geeignet wären, Angriffe auf die Sicherheit in der Informationstechnik wie z.B. von Banken und öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen ohne auch hierfür Überwachungsmechanismen zu installieren?

2. Wären ähnliche Überwachungsmaßnahmen dann nicht auch z. B. für den Zugriff auf Telefongespräche, Bücher oder den Konsum internationaler Fernsehsender einzuführen?

Sie hatten bereits dem BKA-Gesetz am 12.11.2008 zugestimmt. Wird es auch zu erwarten sein, dass Sie auch diesem Gesetz zustimmen werden?

Freundliche Grüsse,
Heinz-Werner Arens

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Arens,

ich habe der BKA-Novelle nicht nur zugestimmt, ich habe die Novelle maßgeblich gestaltet.

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informatiostechnik des Bundes hat den Deutschen Bundestag noch nicht erreicht. Mein Abstimmungsverhalten kläre ich, nachdem ich mich intensiv mit einem Gesetz befaßt habe, nicht bevor ich ein Gesetz beraten habe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB