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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Marietherese R. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Marietherese R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

die Tarifvertragsparteien - BMI und Verdi - haben die Betriebsrenten für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eklatant gekürzt. In meinem Fall von sage und schreibe 919,04 DM (Stand 2000) auf aktuell 216,33 €! Von diesem geringen Betrag wird außerdem der v o l l e Krankenkassenbeitrag, also Arbeitnehmer- UND ARBEITGERANTEIL einbehalten. Im Zusammenhang mit dem BGH- Urteil vom 14.11.07 - Korrektur der Bewertung der Dienstjahre mit 2,25 % - haben bislang immer noch keine Tarifverhandlungen zur Anpassung der ZVK-Satzung stattgefunden. Da die Entgelterhöhungen auch rückwirkend wirken, bitte ich, auch im Interesse vieler Kollegen/ Innen um Mitteilung, wann dieses o.a. Urteil endlich umgesetzt wird. Es ist unerträglich, dass grundsätzlich Forderungen des Staates zeit- nah und beileibe nicht zinslos erhoben werden, Erstattungen jedoch endlos und unentschuldbar lange auf sich warten lassen.

Mit freundlichen Grüssen von einer Ihrer ArbeitgeberInnen
Marietherese Reuther

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Reuther,

wie Sie zutreffend schreiben, ist es Sache der Tarifvertragsparteien, die Zusatzversorgung des Bundes und der Länder zu regeln. Das gilt auch für die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs erforderlichen Änderungen der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Ich nehme an, dass diesbezügliche Verhandlungen geplant sind. Genaueres weiß ich allerdings nicht, weil der Deutsche Bundestag an den Verhandlungen nicht beteiligt ist. Ich empfehle Ihnen, sich an Ihre Gewerkschaft oder an die VBL ( info@vbl.de ) zu wenden.

Die volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Renten aus betrieblicher Altersversorgung und Renten berufsständischer Versorgungswerke seit dem 1. Januar 2004 auch für Pflichtmitglieder. Vorher galt dies nur für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Neuregelung trägt dazu bei, die Unterdeckung in der Krankenversicherung der Rentner zu verringern: Im Jahre 2002 hatten die Krankenkassen für jeden Rentner im Durchschnitt 3.907 EUR aufgewandt. Ihre durchschnittlichen Beitragseinnahmen je Rentner beliefen sich demgegenüber auf lediglich 1.716 EUR. Damit deckten die Beitragszahlungen der Rentner 2002 knapp 44 Prozent ihrer Leistungsausgaben. 1973 finanzierten die Rentenversicherungsträger, die bis 1983 den gesamten Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner zahlten, die Gesundheitskosten der Rentner hingegen noch zu gut 70 Prozent.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB