Frage an Dieter Wiefelspütz von Frauke K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz !
Es geht um eine recht verworrene Ungerechtigkeit. Ein mir bekannter Fall handelt davon, daß ein Facharzt einen Patienten wegen Eingehungsbetrug angezeigt hatte und nun selbst gegen ihn durch die Staatsanwalt ermittelt und mit einem Strafgeld von X vielen € belegt wurde. Er hätte wegen dem Geheimnisgebot niemals den Namen seines Patienten der Polizei/Anwaltschaft nennen dürfen und hätte somit gegen § 203 Stgb verstoßen.
Nun stehen wohl jedem zahlungsunwilligen Patienten alle Tore offen !
Ich bin nicht weiter erstaunt, da in dieser Welt alles Toyota ist, nichts ist unmöglich, doch wo bleibt der Schutz des praktizierenden Doktors? Er darf ja noch nicht einmal titulieren lassen oder die Namen überhaupt der Creditreform Samoray KG mitteilen. Eine bedenkliche Sache. Hat der Gesetzgeber versagt?
Freundlichst
Frauke Kirsch
Sehr geehrte Frau Kirsch,
beim besten Willen, ich verstehe Ihre Frage nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB