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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Peter M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

mit Bezug auf Ihre Antwort vom 20.12.2008, Herr Gerlach, ist zunächst einmal festzustellen, dass es bedauerlich ist, dass Sie Fragen zur Einschränkung von Bürgerrechten nerven. Wichtig bei der Antwort sind allerdings Fakten, Fakten, Fakten. So liesse sich mehrfaches Fragen sicher vermeiden. Der von Ihnen erwähnte Art. 19 Abs 4 GG ist sicherlich bedeutsam. Allerdings sieht man da bei schwieriger Beweislage einem mehrjährigen Verfahren entgegen, wobei auf Seiten des BKA dann in der Regel mit Bewährungsstrafen oder Frühpension zu rechnen ist. Von den Entschädigungen im 10K Euro Bereich, zahlbar aus der Portokasse, mal ganz abzusehen. Insofern ist das neue BKA Gesetz in Verbindung mit dem TKÜ Gesetz schon sehr beunruhigend.

Wie soll denn die Dienstaufsicht zur Online-Überwachung im Detail aussehen?

Was gibt es für Anreize Kollateralschäden bei unbescholtenen Bürgern zu vermeiden? Wird es darüber Rechenschaftsberichte mit Konsequenzen geben?

Mit freundlichen Grüssen
Peter Mueller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mueller,

die Dienst- und Rechtsaufsicht bei der Online-Durchsuchung findet nach den allgemeinen Regeln unseres Rechtsstaates statt. Online-Durchsuchungen werden durch einen Richter angeordnet. Die Auswertung wird richterlich überwacht. Die BKA-Novelle wird unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes evaluiert. Das Konzept hat als Sicherung Gürtel, Hosenträger, Airbag und Fallschirm. Das ist beispiellos. Mehr geht nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB