Frage an Dieter Wiefelspütz von Judith B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich habe einige Frage bzgl. des BKA Gesetzes.
Argumentiert werden diese Gesetze ja meist mit der Begründung das sich unsere Sicherheitsbehörden dem technischen Fortschritt anpassen müssen und das (schwere) kriminelle Handlungen vermehrt über das Internet verübt bzw. geplant werden.
In einige Punkten kann ich Ihnen auch zustimmen, siehe Identitätsdiebstahl, Phising etc..
Die Onlinedurchsuchung ist eine wichtige Neuerung im BKA Gesetz. Glauben Sie wirklich das Kriminelle wirklich so naiv sind und Ihre Daten nicht verschlüsselt ablegen bzw. mit zwei Systemen, eines für das Internet, das andere abgekoppelt vom Netzwerk/Internet, arbeiten?
Wie wollen unsere Sicherheitsbehörden vorgehen, wenn eine Onlinedurchsuchung nicht möglich ist, da ein Betriebssystem verwendet wird welches sich schlecht angreifen lässt, z.B. ein Betriebssystem in einer virtuellen Umgebung, Betriebsyssteme welche von CD gestartet werden, Unix etc. oder andere IT-Technische Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Einbruchserkennungssysteme, Hardwarefirewall, Programme zur Erkennung von Anomalien verwendet werden?
Wie soll vorgegangen werden wenn verschlüsselte Internetverbindungen mit im Ausland stehenden Servern aufgebaut werden?
Leider ist dieses keine Theorie sondern mit wenig Sachverstand und einfachen Mittel umsetzbar!
Mit kommt dieses Gesetz so vor als das Hinz und Kunz überwacht werden sollen und dieses Gesetz wie alle anderen aufgeweicht und auf einfache kriminelle Handlungen ausgeweitet werden soll.
Was passiert wenn der "Bundestrojaner" auf einem ausländischen System auftaucht oder in die Hände von kriminellen gerät?
Ich freue mich auf eine sachliche und von Polemik freie Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Brings,
Ihre Fragen habe ich bei abgeordnetenwatch bereits hundertfach (oder zwihundertfach?) beantwortet. Lesen Sie bitte die Antworten nach.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB