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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Thorsten G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Thorsten G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

In Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Walter (07.12.) begründen Sie dass angeblich nicht vorhandene Missbrauchspotential des neuen BKA Gesetzes mit den Worten „die Mitarbeiter des BKA sind keine Gangster, sondern qualifizierte und korrekte Menschen, die an Recht und Gesetz gebunden sind und dies täglich leben.“.

Herr Carsten hat in einem folgenden Beitrag (08.12.) auf abgeordnetenwatch.de bereits auf einen aktuellen und konkreten Missbrauchsfall durch BKA Mitarbeiter hingewiesen, auf welchen Sie in Ihrer Antwort jedoch leider in keinster Weise eingehen.

Daher möchte ich folgende Fragen noch einmal aufgreifen:

1) Halten Sie das Missbrauchspotential eines tief in die Grundrechte eingreifenden Gesetzes durch bloßes Vertrauen in die Integrität von Staatsbediensteten für ausreichend begrenzt (nicht nur in Bezug auf das BKA Gesetz)?
2) Falls ja, sind Missbräuche wie im o.g. Fall dann als unabwendbare Kollateralschäden hin zu nehmen?

Über eine konkrete Antwort auf meine beiden Fragen würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen,

Thorsten Gerlach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gerlach,

es nervt mich, dauernd dieselben Fragen zu beantworten. Sie leben im qualifiziertesten Rechtsstaat weltweit. In keinem Staat der Welt hat der Schutz der Grundrechte einen so hohen Stellenwert wie in unserem Land. Nirgendwo gibt es ein Gericht von der Qualität unseres Bundesverfassungsgerichts. Wir haben eine überaus qualifizierte unabhängige Justiz und rechtstreue Mitarbeiter in unseren Sicherheitsbehörden. Mißbräuche finden in einem nennenswerten Umfang nicht im staatlichen Bereich, sondern (leider) im privatwirtschaftlichen Bereich statt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verfassungsstaat, der durch Gewaltenteilung geprägt ist. Auch im Rechtsstaat Deutschland werden Fehler gemacht. Das System ist freilich so differenziert angelegt, das Fehler erkannt und (in der Regel) korrigiert werden können. Es gibt Dienstaufsicht, es gibt Rechtsaufsicht. Es gibt vor allem - einzigartig in der Welt - Art. 19 Abs. 4 GG: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."

Die BKA-Novelle macht das BKA-Gesetz zum qualifiziertesten und rechtsstaatlichsten Polizeigesetz, das in Deutschland existiert.

Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland seit nahezu 60 Jahren in einem Verfassungsstaat höchster Qualität. Ich bezweifele freilich, ob Sie das verstehen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB