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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Daniel L. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Daniel L. bezüglich Innere Sicherheit

Betreff: 07.12.2008 Frage von Dr. Jörg Walter / Ihre Antwort vom 11.12.2008

Sehr geehrter Hr. Dr. Wiefelspütz,

ich möchte nocheinmal konkret nachfragen, ob es Kontrollmechanismen für eine Datenfluß-Trennung zu den Nachrichtendiensten geben wird?
Mein persönliches Empfinden der Vertraulichkeit der Nachrichten-, Geheimdienste und Plozeitbehörden sei an dieser Stelle mal außen vor gelassen.

Einen ausschließlichen Missbrauch von Daten rein im privaten Bereich, halte ich für eine Fehlannahme.
Wie könnten sonst z.B. mitgeschnitte Polizeinotrufe, oder Kameraaufnahmen aus einem Polizeiauto über eine Verhaftung ins Internet kommen?

Vergessen Sie bitte bei ihrer Forderung nach Vertrauen in die staatlichen Institutionen nicht zu berücksichten, dass alle Beamten/Tätige im öffentlichen Dienst, auch nur Menschen sind.

Irren ist menschlich!
Die Folgen, die eine Datenpanne nach sich ziehen kann sind jedoch unverhältnismäßig unmenschlich für den Betroffenen!
Stellen Sie sich nur mal vor, Ihr Name tauche versehentlich auf der Liste Terrorverdächtiger auf....
Unabhängig von einer Schuldfeststellung, sind die privaten Folgen (Arbeitsplatzverlust, Verleumnung, bis hin zur Diskriminierung der gesamten Familie im öffentlichen Leben) verheerend.

Eine Kontrolle ist an dieser Stelle also aus meiner Sicht unbedingt notwendig, um eine gewisse "Willkür" zu unterbinden.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dazu aus juristischer Sicht einmal Stellung zu beziehen könnten.

Meinetwegen an einem fiktiven Beispielfall "Ich bin versehentlich und zu Unrecht in der Terrordatei gelandet - wie kann ich mich wehren - wie kann soetwas in Zukunft verhindert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Lampe

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr Lampe,

die bundesdeutschen Nachrichtendienste sind nichts Unanständiges, sondern Sicherheitsbehörden in einem demokratischen Rechtsstaat. Die Tätigkeit unserer Nachrichtendienste ist gesetzlich geregelt.
Selbstverständlich sind die Nachrichtendienste in gleichem Maße an Recht und Gesetz gebunden wie die Polizei.

Seit 1949 sind in Deutschland Polizei und Nachrichtendienste organisatorisch getrennt. Diese Trennung hat sich bewährt. Dies schließt freilich nicht aus, daß es einen Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten im Einzelfall geben kann. Auch dies ist gesetzlich geregelt.

Wenn Sie zu Unrecht in einer staatlichen Datei geführt werden, gilt immer Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB