Portrait von Dieter Wiefelspütz
Dieter Wiefelspütz
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dieter Wiefelspütz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rolf Dieter W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Rolf Dieter W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich arbeite als Steuerfachkraft und werde immer häufiger seitens Mandanten mit der Nichtigkeit des Umsatzsteuerrecht 2002 durch das Zitiergebot befragt. Unser Büro handelt so, als ob es einen Nichtanwendungserlaß gibt.

Mache ich mich schuldig, wenn ich wider besserer Information meinen Mandanten die Umsatzsteuer berechne?

Heute bekam ich unabhängig eMails mit selben Inhalt, wo es sogar eine Podcastsendung mittlerweile gibt. In dieser Sendung wird explizit auf das Umsatzsteuergesetz 2002 verwiesen und der Sachverhalt auch für den normalen Bürger und Politiker erklärt.

http://www.lnc-2010.de/033d3a9896115d605/033d3a9a350bb490a/033d3a9ab214bc401.php#033d3a9a350bfb50f

Ich habe große Bedenken und kann aus moralischen Gründen so nicht weiterarbeiten. Das kann ich mit meinem Rechtsempfinden nicht konsolidieren.

Die Frage wurde aus juristischen Gründen an Sie gerichtet, da Sie ehemaliger Vorsitzender gewesen sein sollen. Ich stelle es noch einmal ganz klar heraus: Macht sich ein Arbeiter, Politiker oder sonstiger Angestellter auch durch Unkenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes strafbar, wenn er durch seinen Dienstherren Aufgaben erledigen muß, die nicht dem geltenden Gesetz entsprechen? Es geht nicht darum, daß Sie unsere überfrachtete und verkomplizierte Steuersystematik verstehen können/sollen oder verbessern können, es geht um die evetuelle Mittäterschaft. Und damit kann und will ich nicht leben! Ich bin sogar bereit, einen sicheren Beruf zu verlassen, wenn ich gegen Anstand und Moral verstoßen soll, des Geldes wegen. Sie verstehen?

Freundlichst, Rolf Dieter Wöste

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wöste,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Das Steuerrecht ist anzuwenden, es sei denn, das Bundesverfassungsgericht hat ein Gesetz für nichtig erklärt. Haben Sie das als Steuerfachkraft nicht gelernt?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB