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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Annette B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Annette B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

es läßt mich immer wieder wütend werden, wenn die Rentner mal wieder eine Nullrunde machen sollen, unsere Politiker aber in keiner Weise bereit sind etwas in dieser Richtung zu tun. Ein Bürger muß 40 bis 45 Jahre arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen. Politiker brauchen nur eine Legislaturperiode(4 Jahre) um ausgesorgt zu haben.
Wie gehen wir mit Menschen um, die ihren Beitrag voll und ganz geleistet haben. Wundert es einen denn dann, wenn junge Leute sagen: Ich 40 Jahre arbeiten, um mich so behandeln zu lassen....

Gruß

Annette Berg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Berg,

die finanziellen Leistungen, die ein Mitglied des Bundestages erhält, sind gesetzlich geregelt und damit öffentlich. Die Einzelheiten sind unter www.bundestag.de einzusehen. Ein Bundestagsabgeordneter, der nur vier Jahre Mitglied des Bundestages war, wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die letzte Anhebung der Abgeornetenentschädigung fand am 1. Januar 2003 statt. Die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist in den letzten Jahrzehnten prozentual stärker gestiegen als die Gehälter der Abgeordneten. Es ist freilich richtig, daß die Renten in absoluten Beträgen erheblich niedriger sind als die Abgeordnetenentschädigung (7009 Euro brutto monatlich).
Mein Steuerbescheid ist auf meiner homepage einsehbar. Ich gehe keiner beruflichen Nebentätigkeit nach. Außerdem setze ich mich für eine Modernisierung der Abgeordnetenversorgung nach dem Vorbild der Regelung für Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen ein. Ich erlaube mir aber auch den Hinweis auf Art. 48 Abs. Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes: "Abgeordnete haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung."

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz