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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Jens C. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Jens C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

das Gesetz zur Online Durchsuchung ist noch nicht einmal durch den Bundesrat, da gibt es schon den ersten Mißbrauchsfall der Online Durchsuchung. Wie der Focus berichtet, hat der BND die Computer von 49 Mitarbeitern seiner Mitarbeiter durchsucht. Auch private Laufwerke wurden laut Focus durchsucht. Und nicht um Terrorismus zu verhindern, sondern um Gerüchten um "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" nachzugehen.

Es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, daß die Sicherheitsbehörden der BRD mit denen ihnen zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung zur Verfügung gestellten Werkzeugen nicht verantwortungsvoll umgehen und beim Einsatz dieser Werkzeuge auf die bestehende Gesetzeslage "pfeifen". D.h. der Richtervorbehalt ist das Papier nicht wert auf dem er gedruckt ist.

Ähnliches gilt bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Verfassungsgericht hat den Zugriff auf die erhobenen Daten beschränkt. Sie darf nur bei der Verfolgung von schweren Straftaten erfolgen und auch nur dann, wenn "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre". Nach Angaben der Bundesregierung haben Richter aber alleine im Mai und Juni dieses Jahres in 2186 Ermittlungsverfahren den Zugriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. Es ist sehr zweifelhaft, daß diese Zugriffe nur zur Verfolgung schwerer Straftaten verfolgen. Die Annordnung des BVG wird also grob mißachtet - sei es aus Überlastung, Unkenntnis oder Gleichgültigkeit.

Ist es vor diesem Hintergrund überhaupt noch verantwortbar, daß die SPD dem BKA Gesetz im Bundesrat zustimmt?

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Carsten

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Antwort von
SPD

Sehr geerhter Herr Carsten,

selbstverständlich wird die SPD der BKA-Novelle zustimmen. Die BKA-Novelle ist das qualifizierteste Polizeigesetz in Deutschland. Kein Polizeigesetz in unserem Land ist rechtsstaatlicher als dieses Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB