Frage an Dieter Wiefelspütz von Matthias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Einige Zeit habe ich zugebracht, um nachzuschauen, ob ich nicht etwas überlesen habe, denn Sie hatten erwähnt, die folgende Frage schon einmal beantwortet zu haben und wollten das daher nicht erneut tun (15.11.08).
Dennoch ist eine Frage offen, die ich nach der ausführlichen Durchsicht nicht gefunden habe:
Welchen Unterschied sehen Sie in den Geheimnissen, die zwischen Geistlichem und seinen Gesprächspartnern und denen, die zwischen Arzt und seinen Patienten bestehen? Warum ist das Geheimnis, das einem Geistlichen anvertraut wird, schützenswert, das Geheimnis, das einem Arzt anvertraut wird, hingegen nicht? Bitte begründen Sie den Unterschied aus ethiktheoretischer, mindestens jedoch aus juristischer Sicht.
Zur Klarstellung: es geht hier nicht um das Recht des Arztes, da scheinen Ihnen offenbar fehlerhafte Informationen vorzuliegen, es handelt sich um eine Schweigepflicht des Arztes, die strafgesetzlich gegen den Arzt eingesetzt wird, um die Interessen der Patienten zu schützen. Daher steht diese Frage auch im Komplex "Bürgerrechte". Diese Verpflichtung des Arztes ist strafgesetzlich festgestellt, eine Strafandrohung gegen Geistliche, die ihr Beichtgeheimnis verletzen, besteht hingegen nicht.
Sehr geehrter Herr Solga,
ich beantworte keine Fragen, die weder eine Anrede noch eine Grußformel enthalten. Das gehört zum Thema Respekt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB