Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wüfelspütz,
im neuen BKA Gesetz heisst es unter anderem:
"Gemeinsam mit den ermittelnden BKA-Beamten hat der Datenschutzbeauftragte zu prüfen, ob die Privatsphäre des Verdächtigen verletzt wird und die gespeicherten Daten zu löschen sind."
Herr Hal Faber, Journalist vom Heiseverlag, wollte den BKA Datenschutzbeauftragten interviewen. Das BKA hat sich aber geweigert, den Namen des Datenschutzbeauftragten zu nennen und hat ein Interview abgelehnt.
(siehe: http://www.heise.de/newsticker/Was-war-Was-wird--/meldung/119296 Abs.4)
Übrigens ist selbst der Datenschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes bekannt und interviewbar. Da das BKA kein Geheimdienst ist und er das laut ihrer Aussage auch nicht werden soll, ist es doch - mit Verlaub - ein wenig eigenartig, dessen Identität geheim zu halten. Dass man als Bürger dem neuen BKA kein Vertrauen entgegenbringen kann, dürfte einleuchten.
Ich möchte Sie bitten, ob Sie uns den Namen des BKA Datenschutzbeauftragten nennen können und wie man ihn erreichen kann. Denn das ist ja wohl die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten: dass sich Bürger mit Beschwerden oder Fragen an ihn wenden können.
Vielen lieben Dank im Voraus,
Thomas Linden
Sehr geehrter Herr Linden,
ich kenne den Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes nicht. Ich bin aber auch nicht befugt, Ihnen den Namen eines Beamten des BKA zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB