Frage an Dieter Wiefelspütz von Ellen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
meine Schwester Elisabeth und ich haben gestern Abend MARKT im TV verfolgt.
Es ging um das Thema, was darf man bei einer Verkehrskontrolle gegenüber den Dienstpersonen sagen und was nicht.
Gut, Polizisten sind also keine Amtspersonen, doch es gibt keine Beamtenbeleidigung mehr. Der diensthabende Polizist/in kann aber eine zivilrechtliche Klage anstrengen, wenn persönliche Momente über dieses befinden.
Seit wann gibt es denn keine Beamtenbeleidigungen mehr ? Seit 1990 etwa ? ? ?
Mit freundlichen Grüßen, Ellen Schanck und andere
Sehr geehrte Frau Schanck,
schauen Sie bitte bei Wikipedia unter dem Stichwort Beamtenbeleidigung nach.
Wenn Sie einen Polizeibeamten beleidigen, machen Sie sich selbstverständlich strafbar. Ein Polizeibeamter ist ein Mensch. Sie wollen doch auch nicht beleidigt werden. Oder?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB